Kritik des BDK am Bearbeitungsstau bei DNA-Spuren berechtigt
05.01.2008
Die Antwort des Innenministers liegt inzwischen vor. Danach ist der Bearbeitungsstau inzwischen noch größer geworden und hat eine neue Rekordmarke von 9250 unbearbeiteten Anträgen erreicht. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Spuren ist mit mehr als 10 Monaten noch immer deutlich zu hoch. Der Innenminister sieht darin aber keine Beeinträchtigung bei der Aufklärung von Straftaten. Er spricht lediglich von "ggf. Verzögerungen".
Dies sieht der BDK nach wie vor anders, da gerade bei den schwer aufklärbaren Taten der mittleren Kriminalität ganz überwiegend Serientäter aktiv sind. Durch den Bearbeitungsstau werden Tatzusammenhänge Monate lang nicht erkannt. Viele Wiederholungstäter können bis zu ihrer Ermittlung/Überführung eine Vielzahl weiterer Straftaten begehen. Der BDK begrüßt zwar, dass mit ersten Stellenzuweisungen/Vertragsumwandlungen BDK Forderungen Rechnung getragen wurde. Gleichwohl gilt es, die personelle Verstärkung des LKA konsequent fortzusetzen. Außerdem sollten die nach Kenntnis des BDK sehr wohl "vorhandenen" Kapazitäten von Instituten außerhalb der Polizei ausgeschöpft werden, um zeitnah die Bearbeitungsrückstände abzubauen.
1. Wie hoch sind zurzeit die Wartezeiten für die DNA-Spurenbearbeitung in NRW?
Die Bearbeitung von Anträgen auf molekulargenetische Spurenuntersuchung differiert in Abhängigkeit von der Schwere des Delikts und der Eilbedürftigkeit sowie der Komplexität der Untersuchungen. Mit Stand vom 31.10.2007 lagen dem LKA NRW insgesamt 9.250 unerledigte Anträge vor. Diese Zahl umfasst zugleich die Vorgänge, die vom LKA bearbeitet werden, die an Fremdinstitute vergeben wurden und diejenigen, die zwar für eine Untersuchung bei einem Fremdinstitut geeignet sind, aber auf Grund mangelnder Kapazitäten der Fremdinstitute nicht an diese vergeben werden konnten. Mit Stand vom 31.10.2007 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Spuren für die DNA-Analyse-Datei (DAD) 41 Wochen. Die Bearbeitungszeit von Aufträgen zur vergleichenden Falluntersuchung betrug im Durchschnitt 23 Wochen.
2. Welche Auswirkungen haben die Wartezeiten auf die Aufklärung von Straftaten?
Von den höheren Untersuchungsfristen sind insbesondere DNA-Spuren der mittleren Kriminalität betroffen. Dies bedingt ggf. Verzögerungen, jedoch keine Verhinderung der Aufklärung von Straftaten. Die Untersuchung von Speichelproben für die DAD erfordert aktuell nur 3 Wochen. Damit ist sichergestellt, dass die Identifizierungsmuster neu untersuchter Proben zeitnah mit dem Spurenbestand der DAD abgeglichen werden und den Personen ggf. Spuren aus früheren Straftaten zugeordnet werden können. In Fällen der Schwerkriminalität ist eine sofortige Untersuchung der Spuren sichergestellt. Dies zeigt z.B. auch die schnelle Ermittlung des Tatverdächtigen im Fall "Hannah" in Bonn.
3. Wie würden sich die Wartezeiten bei Einstellung der ausgeschriebenen 5 zusätzlichen MitarbeiterInnen voraussichtlich verändern?
Dem LKA wurden auf der Grundlage seiner Bedarfsberechnung für diesen Bereich im Juli folgende Stellen zugewiesen:
- 10 Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler (einschließlich der bisher fünf befristet zugewiesenen Stellen, deren Entfristung mittlerweile erfolgte)
- 10 biologisch/technische Assistentinnen/Assistenten (BTA),
- 2 kriminalpolizeiliche Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter
- 6 Bürokräfte
Die fünf noch nicht besetzten Stellen für Wissenschaftler sowie sämtliche weitere Tarifstellen sind zurzeit ausgeschrieben. Das Auswahl- und Besetzungsverfahren wird voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar 2008 abgeschlossen.
4. Auf welcher Grundlage in Bezug auf anfallende DNA-Spuren und personelle Besetzung plant die Landesregierung beim Neubau des Landeskriminalamtes Die notwendigen Laborräumlichkeiten?
Die zur Frage 3 dargestellten Personalveränderungen wurden bei der Berechnung des Raumbedarfs für Labore und weitere Räume des Kriminaltechnischen Instituts im Rahmen der Neubauplanungen des LKA NRW berücksichtigt.