„KRIPO WEITER DENKEN“ – was hat das Berufsbild Kriminalassistenz in Hamburg mit dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder zu tun?
25.01.2024
"Das, was man erwarten konnte, positiver und erkämpfter Kompromiss, Notlösung, unzureichend“, so lauteten die ersten Reaktionen auf den im Dezember erzielten Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder. Für die rund 1,1 Millionen betroffenen Tarifbeschäftigten verständigte man sich, bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 25 Monaten, auf folgende Ergebnisse:
- Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 EUR. Auszahlung von 1.800 EUR im Dezember 2023 sowie jeweils 120 € in den Monaten Januar bis Oktober 2024
- Anhebung der monatlichen Tabellenentgelte um 200 EUR ab 1. November 2024
- Weitere Anhebung um 5,5 % ab dem 1. Februar 2025.
- Zahlung einer Inflationsausgleichszahlung von 1.000 EUR und monatlich eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 50 EUR für Auszubildende.
Natürlich stellen die mit dem Abschluss verbundenen und auf drei Jahre verteilten Mehrkosten in Höhe von ca. 23,9 Milliarden Euro eine erhebliche Belastung für die Haushalte der Länder dar. Klar war allerdings auch, dass als Mindestforderung ein Ergebnis erreicht werden musste wie es im Frühjahr bereits bei den Beschäftigten des Bundes und der Kommunen erzielt wurde.
In Zeiten eines insgesamt schwierigen Arbeitsmarktes dürfen die Unterschiede zwischen den Beschäftigten des Bundes und der Kommunen (TvÖD) auf der einen und denen der Länder (TdL) auf der anderen Seite nicht zu einer „Massenflucht“ führen. Insofern war das Ergebnis aus Sicht des BDK das Mindeste, um nicht komplett vom TVöD abgehängt zu werden.
Die nun ausgehandelten Einkommenszuwächse werden allerdings erst zum 01.02.2025 gänzlich wirksam und erreichen die Beschäftigten aus unserer Sicht viel zu spät. Hinzu kommt, dass die Laufzeit des TVöD bis zum 31.12.2024 befristet ist und weitere Erhöhungen dann bereits verhandelt sind, mit der Folge, dass ein Wechsel zum Bund oder den Kommunen weiterhin für die Landesbeschäftigten attraktiv bleiben wird. Zugleich steht zu befürchten, dass die vereinbarte Laufzeit von 25 Monaten, trotz der Ausgleichszahlungen, zur Folge haben wird, dass die hohen Inflationskosten die erzielten Zuwächse auffressen werden.
Da die Erhöhung der Tabellenentgelte erst ab dem 1. November 2024 eintreten wird, werden wohl auch die Bezüge der Beamtinnen und Beamten erst zum Ende des Jahres 2024 entsprechend angehoben werden. Dies wird dann auch Einfluss auf die Frage der amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten haben.
Berufsbild Kriminalassistenz bei der Polizei Hamburg – ein Beispiel für die Attraktivitätssteigerung für die Tarifbeschäftigten der Länder
Im Ergebnis sind daher auch jenseits von Tarifabschlüssen dringend Maßnahmen erforderlich, die eine Beschäftigung in den Ländern für junge Menschen attraktiv machen. Ein hervorragendes Beispiel dafür ist aus meiner Sicht die Einführung des Berufsbildes Kriminalassistenz bei der Polizei Hamburg, dessen Realisierung auf die langjährigen und beharrlichen Forderungen unseres dortigen BDK- Landesverbandes zurückzuführen ist.
Die Umsetzung dieses Vorhabens ermöglicht den dortigen Tarifbeschäftigten nicht nur ihre zuvor erlernten Berufe bei der Hamburger Kriminalpolizei auszuüben. Sie bietet darüber hinaus Chancen, durch behördeninterne Qualifizierungsmaßnahmen in die Ermittlungsarbeit einbezogen zu werden und so zu einem immer wichtiger werdenden Teil der Kriminalitätsbekämpfung zu werden. Hierdurch erfahren unsere Kolleginnen und Kollegen eine Form der Wertschätzung, die berufliche Perspektiven klar definiert, Verantwortungsbereiche zuweist und letztlich erhebliche Verbesserungen im Bereich der Strafverfolgung erwarten lässt, die schon lange nicht mehr nur durch den polizeilichen Vollzugsdienst gewährleistet werden kann.
Es freut mich daher besonders, dass wir das Berufsbild Kriminalassistenz, das aus meiner Sicht eine Blaupause für alle Bundesländer und die Ermittlungsorganisationen des Bundes sein sollte, in dieser Ausgabe vorstellen können und empfehle Ihnen den Artikel von Susanne Schmidt sehr herzlich.
Abschließend möchte ich Sie in eigener Sache noch darauf hinweisen, dass „Der Kriminalist“ ab 2024 in 6 Doppelausgaben erscheinen wird und unsere Mitglieder sich künftig auch noch auf ein zusätzliches digitales Angebot freuen dürfen, dessen technische Umsetzung wir derzeit vorbereiten.
Herzliche Grüße
Dirk Peglow
BDK-Bundesvorsitzender