Kripo-Verband BDK mit neuem Innenminister Michael Stübgen im Dialog!

02.02.2020

In Potsdam kamen am Donnerstag, den 16. Januar 2020 Innenminister Michael Stübgen und der BDK-Landesvorsitzende Riccardo Nemitz zu einem ersten Gespräch zusammen. An diesem nahmen weiterhin der Innenstaatssekretär, Klaus Kandt, sowie die stellvertretenden Landesvorsitzenden Heike Trautmann und Peter Kaiser teil.
Kripo-Verband BDK mit neuem Innenminister Michael Stübgen im Dialog!

Ziel des Gespräches war zum einen ein erstes gegenseitiges Kennenlernen und zum anderen, sollten wichtige kriminalpolitische und gewerkschaftliche Fragen erörtert werden.  In angenehmer Atmosphäre tauschten beide Seiten offen und konstruktiv ihre Standpunkte aus.

Durch die Vertreter des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) wurde deutlich gemacht, dass die Situation der Kriminalpolizei, als ein wesentlicher Baustein der Strafverfolgung, ja im Grunde die gesamte Polizei noch unter dem einstigen Personalabbau der Polizeistrukturreform im Jahr 2011 zu leiden hat. Auch wenn die Personalzahl zwischenzeitlich mehrfach korrigiert wurde und nun durch den Koalitionsvertrag der Landesregierung von SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen auf mindestes 8.500 Polizeibeamte im Land festgeschrieben ist, so reicht dieser angestrebte Personalkörper nach Auffassung des BDK bei weitem nicht aus. Die Gesamtstärke der Polizei des Landes Brandenburg muss unserer Meinung nach auf mindestens 9.000 Polizeivollzugsbeamte angehoben werden. Nur so kann die Polizei unseres Landes die ihr übertragenen Aufgaben in der erforderlichen Qualität und zeitnah erfüllen. Gegenwärtig ist die Kriminalpolizei hierzu nur unzureichend in Lage. Strafverfahren dauern zu lange und können nicht in der erforderlichen Tiefe untersucht, analysiert und ausermittelt werden. Viele Organisationsbereiche der gesamten Landespolizei befinden sich seit Jahren an der Schmerzgrenze der Belastung und arbeiten oft auch darüber hinaus, . wobei die Anforderungen an die Kripo stetig steigen. Beispielhaft hierfür sind Einflussfaktoren wie terroristische Bedrohungslagen, die stetig voranschreitende Digitalisierung der Gesellschaft und die sich immer weiterentwickelnde Rechtsprechung genannt.

Beiden Seiten ist klar, dass es uns, in Anbetracht der in den nächsten Jahren bevorstehende Pensionierungswelle und des Umstandes, dass die Hochschule der Polizei seit mehreren Jahren weit über ihren Kapazitäten arbeitet, viel Kraft kosten wird, den Personalkörper auf die aktuelle Zielzahl von 8.500 anzuheben. In dem Gespräch wurde durch die BDKler auch eine jahrelange und immer noch aktuelle Forderung des BDK vorgetragen. Der Personalbestand bei der Kripo muss dringend verjüngt und aufgestockt werden. Dazu muss junges Personal speziell ausgebildet werden, wie es beispielsweise in unseren Nachbarländern Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt praktiziert wird.  Diese speziell ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen müssen auch direkt nach ihrem Studium Verwendung in der Kriminalpolizei finden. Bei gegenwärtig 400 Einstellungen sind maximal 15 Absolventen, die direkt zur Kripo einsteigen dürfen, deutlich zu wenig. Zu diesem Thema hatte die CDU-Landtagsfraktion im Februar 2018 einen entsprechenden Gesetzesantrag im Landtag eingebracht, welcher damals leider keine Mehrheit fand (https://bit.ly/2R7JMXr). Ein wichtiger und bundesweit sehr bedeutender Teilerfolg war seinerzeit der Beschluss zur Einführung des Masterstudienganges Kriminalistik, welcher in diesem Oktober erstmalig aufgelegt werden soll. Beide Seiten sind sich über dessen hohe Bedeutung und Notwendigkeit einig. 

Dreh- und Angelpunkt bei der Gewinnung von Personal ist die Attraktivität des Polizeiberufes. Hierzu besteht Einigkeit, dass die Anzahl der Beförderungsstellen beibehalten werden soll. Der BDK fordert zudem die Einführung der zweigeteilten Laufbahn bei der Kriminalpolizei. Nicht nur wegen der Einführung des Kriminalistik-Masters wird durch das Ministerium dabei über die Schaffung von Stellen für Verzahnungsämter im mittleren und gehobenen Dienst nachgedacht,  die dreigeteilte Laufbahn wird das Ministerium jedoch leider nicht aufgeben, um die erforderlichen Bewerberzahlen zu erreichen. Bei den Erschwerniszulagen wird auch bei beiden Seiten Regelungsbedarf gesehen.

Seitens des BDK wurde auch verdeutlicht, dass Anpassungen in der Gesamtorganisation für dringend notwendig erachtet werden. So sind in unseren Augen beispielsweise, für eine effektive Bekämpfung von Cybercrime neben dem Cyber Competence Center (CCC) am Landeskriminalamt, auch spezielle Kommissariate in den Polizeidirektionen notwendig. Ferner erachten wir die Eigenständigkeit des Landeskriminalamtes für dringend erforderlich. Darüber hinaus wird durch den BDK die Umsetzung der polizeilichen IT-Infrastruktur mit PIAV / Polizei 2020 als eines der bedeutendsten Vorhaben erachtet, was entsprechend mit personellen und materiellen Ressourcen ausgestattet sein muss – diese Auffassung wird durch das Ministerium geteilt und wird sicher bei weiteren Gesprächen noch tiefgründiger besprochen werden können.

Wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit und möchten an dieser Stelle auch noch einmal auf das Positionspapier des BDK verweisen (https://bit.ly/2tukCcv), welches den Anwesenden überreicht wurde.