Kripo-Gewerkschaft BDK zur neuen Erschwerniszulagenverordnung
13.09.2018
Nemitz fordert ganz klar: „Die Besoldung, als auch die Zulagen müssen in Bund und Ländern einheitlich sein! Es kann einem niemand vermitteln, warum ein Beamter in Brandenburg bei der Besoldung und auch bei den Zulagen deutlich schlechter dran ist als im Bund. So bekommt ein Bundespolizist, egal ob er in Hamburg, München oder Potsdam seinen Dienst versieht überall das gleiche Geld. Brandenburg hinkt dagegen seit Jahren hinterher und verpasst es, die Lücke bei den Erschwerniszulagen zu schließen!“ So erhält z.B. ein Beamter bei der GSG 9 (dem „SEK der Bundespolizei“) eine Zulage von 500 Euro. Der SEK-Beamte in Brandenburg soll hingegen für 200 Euro weniger seinen Kopf hinhalten. Auch werden viele Adressaten bei der neuen Erschwerniszulagenverordnung gar nicht bedacht. So etwa Kollegen, die täglich im Landeskriminalamt mit gefährlichen Stoffen umgehen müssen, oder auch die mobilen Fahndungseinheiten. Letztere übernehmen wegen der aktuellen Aufgabenverdichtung inzwischen immer wieder auch Einsätze des MEK und werden jetzt gar nicht erst betrachtet.
Nemitz appelliert an die Landesregierung, hier dringend Abhilfe zu schaffen und für Gerechtigkeit zu sorgen!