Kripo-Gewerkschaft BDK kritisiert weitere Abschwächung des Polizeigesetzes
07.03.2019
Der BDK-Landesvorsitzende, Riccardo Nemitz (45), erklärte hierzu:
„Online-Durchsuchung,
Quellen-TKÜ und elektronische Fußfessel sind Befugnisse, die die Polizei zur
Abwehr von Terrorakten und zur Bekämpfung von Organisierter sowie anderer
schwerer Kriminalitätsformen benötigt. Ganz offenbar sind diese Regelungen nun
auf Druck der LINKEN dem Koalitionsfrieden geopfert worden."
Dabei ist es auch ein
grundlegendes Bürgerrecht, dass jeder darauf vertrauen darf, dass der Staat die
Innere Sicherheit gewährleistet. Dazu sind Befugnisse für die Polizei
notwendig. Die ursprünglich vorgesehene Erweiterung ist die Folge der
Digitalisierung, der anhaltenden Terrorgefahr, aber auch der Fortentwicklung
der Organisierten Kriminalität. Die Gefahr, dass solche Befugnisse durch eine
übereifrige Polizei gegen unbescholtene Bürger eingesetzt werden, entbehrt
jeglicher Grundlage. Dies will kein Polizeibeamter und als gesetzliches
Korrelativ steht der Richtervorbehalt vor den meisten dieser Maßnahmen.
Weitere Probleme
ergeben sich aus dem Flickenteppich der Polizeigesetze in Deutschland. Hier
erweist sich Föderalismus als deutliche Behinderung einer effektiven Verhütung
von Straftaten und der Abwehr von Gefahren.
Bezüglich der
personellen Verstärkung des Verfassungsschutzes betont Nemitz: „Natürlich
müssen Verfassungsschutz aber auch Polizei personell in der Lage sein, die
ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Hier besteht bei beiden Behörden
weiterhin Handlungsbedarf.“
Rückfragen:
0174 1740544
Landesvorsitzender
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Landesverband Brandenburg