Kriminalprävention ohne Kriminalpolizei?
12.06.2014
Vergleicht man die Verwaltungsvorschrift mit den Leitlinien, fallen so manche Ungereimtheiten auf, wie auch in den beiden Dokumenten selbst. Doch das soll nicht das jetzige Thema sein. Wir beschränken uns bei der Betrachtung wieder einmal auf die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kripo.
Unsere Kritik beginnt bereits im zweiten Abschnitt der Verwaltungsvorschrift. Kriminal- und Verkehrsprävention sind zur Erzielung von Synergieeffekten auf allen Ebenen der Landespolizei zu verzahnen. Zum einen konnten die Praktiker in der Vergangenheit keine oder nur geringste Synergieeffekte feststellen, zum anderen führt die von uns ebenfalls abgelehnte Vorgabe dazu, dass in einem LandesKRIMINALamt plötzlich eine Stelle für Verkehrsprävention auftaucht. Mit der Verzahnung werden lediglich Personallücken geschlossen oder versucht zu schließen.
Die Verwaltungsvorschrift verpflichtet alle Polizisten zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung. Doch bei der Beschreibung der Aufgaben fällt auf, dass die Polizeiinspektionen und Polizeireviere sowie deren Leiter erwähnt und mit bestimmten Obliegenheiten betraut wurden. Doch die Fachdienststellen der Kriminalitätsbekämpfung, die Kriminalpolizeiinspektionen oder die Kriminalkommissariate, kennen die Verwaltungsvorschrift oder die Leitlinien nicht. Nur die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, die merkwürdigerweise zu den Polizeiinspektionen gehören, kennen ihre präventiven Aufgaben. Folglich findet die Kriminalprävention in Mecklenburg-Vorpommern wohl ohne die Kriminalpolizei statt.
Absicht oder Versehen?