Kriminalprävention auf Augenhöhe
29.07.2022
Am Rande der diesjährigen Arbeitstagung für ProPK1-Referentinnen und -Referenten am 22. Juni 2022 in Dresden trafen sich Stephan Nietz als Vorsitzender der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK2), Hans Hülsbeck (Sprecher Fachkommission Prävention und Opferschutz des BDK) und Harald Schmidt als Geschäftsführer des Programmes der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).
Gemeinsam wurde vor dem historischen Gebäude des "Grünen Gewölbe" eine Zusammenarbeit beim Thema Kriminalprävention vereinbart. Trotz unterschiedlicher Herangehensweise und Bedürfnisse ist allen Beteiligten klar, dass dieser Schulterschluss gewinnbringend und konstruktiv für alle im Themenbereich Beschäftigten ist.
Auf der Agenda ganz weit oben steht die so wichtige Kriminalprävention im Kinder- und Jugendschutz - vor allem die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Herstellung, den Besitz und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen (Kinderpornographie) auf allen Ebenen zu bekämpfen.
„Wenn es das ProPK nicht schon gäbe, müsste man es erfinden“, ist ein gerne verwandtes Zitat des amtierenden KPK-Vorsitzenden Stephan Nietz. Dass Gleiches auch für den BDK gilt, sei in diesem Zusammenhang nur am Rande erwähnt.
1 Das ProPK ist ein Verbund zwischen den Polizeien der Bundesländer, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und der Deutschen Hochschule der Polizei. (Quelle: www.bka.de)
2 Die KPK ist zuständig für die Bearbeitung aller für die Polizei national und international relevanten bzw. länderübergreifend abstimmungsbedürftigen Fragestellungen aus dem Bereich der Kriminalprävention. Sie leistet innerhalb der strategischen Vorgaben der Projektleitung die konzeptionelle Sacharbeit. (Quelle: www.bka.de)