Kriminalpolizei NRW in der Krise - Landesvorstand berät

18.03.2019

Ende vergangener Woche traf sich der Landesvorstand (geschäftsführender Landesvorstand mit Vertretern der 43 Bezirksverbände) zu einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung, um den Zustand der Kriminalpolizei in NRW zu analysieren und über Lösungswege zu beraten. Innenminister Herbert Reul war ebenfalls eingeladen, konnte jedoch aufgrund der Kurzfristigkeit terminlich nicht teilnehmen.
Kriminalpolizei NRW in der Krise - Landesvorstand berät
Sondersitzung des Landesvorstandes am 14.03.2019 in Düsseldorf

Untermauert von zahlreichen Rückmeldungen aus dem Land, erhärtete sich während der Sitzung der Eindruck, dass sich die nordrhein-westfälische Kriminalpolizei derzeit in einer ihrer größten Krisen befindet. Diese ist vor allem durch zwei Komponenten geprägt. Einerseits fehlt es - gemessen an den gesetzlichen Aufgaben - mehr denn je am (qualifizierten) Personal sowie an Qualifikationsmöglichkeiten. Kriminalbeamte, die seit über drei Jahrzehnten diesem Beruf nachgehen und inzwischen hochrangige Führungskräfte sind, berichten hinter den Kulissen, eine derartige Arbeitsbelastung bei der Kripo in ihrem gesamten Berufsleben noch nicht erlebt zu haben. Ausgerechnet in dieser Situation fördert die Landesregierung ein schlechtes Arbeitsklima. Viele Kolleginnen und Kollegen versehen ihren Dienst in der Sorge, permanent mit einem Bein in einem Disziplinar- oder Strafverfahren zu stehen. Es wäre ja möglich, dass sie in der Flut der Arbeit etwas übersehen oder falsch bewertet haben - mit möglicherweise fatalen Folgen. Dieser zusätzliche Druck erzeugt bei manchen Frust, bei anderen Wut, bei wieder anderen Resignation. Ein Teufelskreis. 

 

Bereits im Jahr 2009 hat der BDK NRW berechnet, dass der Kriminalpolizei mindestens 2.000 Stellen fehlen. Angesichts zahlreicher neuer Aufgaben (Cybercrime, rückfallgefährdete Sexualtäter, islamistische und rechte Gefährder, Digitalisierung, komplexere Strafprozessordnung, neue IT-Systeme, neues Polizeirecht, mangelhafte Grundqualifikation und dadurch „Training on the Job“ uvm.) muss heute seriös von einem Mangel in der Größenordnung von 3.000 bis 4.000 Beschäftigten in der Kriminalpolizei ausgegangen werden. 

 

Diese Problemdiskussionen wurden angereichert durch Schilderungen aus dem Landrat Lippe-Detmold, dem Landrat Wesel sowie aus anderen Polizeibehörden des Landes. Die zum Teil detaillierten Beschreibungen desaströser Zustände in manchen Behörden beunruhigten selbst hartgesottene Kriminalistinnen und Kriminalisten im Raum. 

 

In einer langen, intensiven und auch kontroversen Diskussion befasste sich der Landesvorstand auch mit der äußeren Aufbauorganisation der Polizei NRW sowie mit den zwei unterschiedlichen Behördenmodellen - Polizeipräsidien mit von der Landesregierung eingesetzten politischen Beamten und Landräte mit bei der Kommunalwahl gewählten Behördenleitungen an der Spitze.

 

Der Landesvorstand fasste bezogen auf die Leitung der NRW-Polizeibehörden daraufhin den (bei einer Enthaltung) einstimmigen Beschluss:

 

Die Leitungen von Polizeibehörden sollen künftig einheitlich nur noch polizeifachlich kompetenten, politischen Beamten obliegen.
 
Grundsätzlich erfolgen künftige Stellenbesetzungen im Wege eines Auswahlverfahrens, das diese Kompetenzen überprüft.

 

Nordrhein-Westfalen ist das letzte Bundesland mit einer historisch gewachsenen, zerklüfteten Behörden- und Zuständigkeitsstruktur. Sie besteht aus 47 Kreispolizeibehörden, von denen die 18 der kreisfreien Städte als Polizeipräsidien und die der 29 Kreise als Landräte organisiert sind. 16 der Polizeipräsidien sind als sog. Kriminalhauptstellen zum Teil überörtlich für bestimmte schwerwiegende Kriminalitätsformen zuständig. Dabei ist das Polizeipräsidium Oberhausen keine Kriminalhauptstelle, aber dennoch für Organisierte Kriminalität zuständig. Sechs der Kriminalhauptstellen sind für besonders schwerwiegende Kriminalität zuständig. Die Größe der Kriminalpolizeien reicht von etwa 35 Beschäftigten im Landrat Olpe bis zu etwa 1.000 im Polizeipräsidium Köln.

 

Ohne die grundsätzliche Struktur in Frage zu stellen, sind derzeit mehrere Verschiebungen der Zuständigkeiten in der Diskussion. Dies betrifft nicht nur die Bekämpfung der Kinderpornografie, für die der Innenminister u. a. eine Stabsstelle im Innenministerium einrichten will, deren Sinnhaftigkeit jedoch angezweifelt werden darf. Es betrifft auch die Zuständigkeiten für islamistische Gefährder, rückfallgefährdete Sexualstraftäter, Cybercrime uvm.

 

Es bestand im Landesvorstand überwiegend Einigkeit darüber, dass eine über Jahrzehnte gewachsene Polizei- und Zuständigkeitsstruktur in einer Zeit des Personalmangels weder von heute auf morgen verändert noch permanent „verschlimmbessert“ werden darf.

 

Einrichtung einer Landesarbeitsgruppe „Zuständigkeiten und Organisation“

Zur Erarbeitung eigener Vorschläge hat der Landesvorstand auf seiner Sitzung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der Vertreterinnen und Vertreter der Landratsbehörden, der Präsidien sowie des Landeskriminalamtes gemeinsam möglichst zeitnah eigene Konzepte und Veränderungsvorschläge entwickeln werden.

 

Verwaltung von Asservaten

Zur aktuellen Asservatendiskussion wies ein Kollege drauf hin, dass bereits in 2008 vom Innenministerium eine Ausarbeitung in Bezug auf eine Verbesserung der Asservatenverwaltung in Auftrag gegeben worden war und in Form eines umfangreichen Berichtes vorliegt, der dann im Jahr 2015 / 2016 erneut überarbeitet und angepasst wurde. Eine Umsetzung der dortigen Vorschläge (Barcodeaufkleber, Scanner etc.) gab es bislang nicht. Ohnehin fehlt es an der entsprechenden Hardware. Eine erste Umsetzung der dortigen Vorschläge bildet das seit Februar 2019 neu eingeführte Vorgangsverwaltungssystem der Polizei NRW ab, also elf Jahre später. Einzelne Teilnehmer sprachen diesbezüglich von einem Politikversagen.