Kriminalitätsbekämpfung in der Bundespolizei
21.12.2018
Berlin, 12.12.18 - Durch den Leiter der Abteilung 3, Herrn Direktor Mathias Schaef, wurden die in der Bundespolizei vertretenen Gewerkschaften am 12.12.2018 ins Bundespolizei-präsidium nach Potsdam eingeladen, um gemeinsam den Stand der Kriminalitätsbekämpfung in der Bundespolizei zu beleuchten und über die weitere Arbeit zu diskutieren.
Für den BDK nahmen an diesem Treffen der Verbandsvorsitzende Thomas Mischke und sein Stellvertreter Thomas Mäusel teil. Von Seiten der Abt. 3 waren neben dem Abteilungsleiter die Vertreter der Referate 31 (Grundsatz), Ref. 33 (Kriminaltechnik/ Erkennungsdienst, Urkunden) Ref. 34 (Ermittlungskoordination) und Ref. 36 (Polizeifachliche Datenverarbeitung) anwesend.
Gleich in seiner Gesprächseinleitung bekräftigte der Abteilungsleiter, dass die Kriminalitätsbekämpfung einen hohen Stellenwert genieße und es sich hier um eine besondere Aufgabenspezialisierung in der Bundespolizei handelt.
Ein auch vom BDK seit langer Zeit geforderter Vorstoß in kriminalpolizeiliche Fachkarrieren, hat bisher innerhalb der Organisation keine Zustimmung gefunden. Hierzu wurde von Thomas Mischke angemerkt, dass eine Anpassung des Personalentwicklungskonzeptes (PEK) unabdingbar sei um die dringend notwendige Spezialisierung innerhalb der Kriminalitätsbekämpfung zu gewährleisten und zwar vom Präsidium bis „hinab“ in die Ermittlungsdienste der Flächeninspektionen.
Der Abteilungsleiter gab in seiner Einleitung noch kurz einen Ausblick in das Jahr 2019. So soll es ein komplett neu gestaltetes Bundespolizeigesetz geben. Ob dies allerdings bereits im Jahre 2019 vorläge sei noch nicht absehbar.
Einen breiten Teil der Besprechung nahm die Diskussion zur Strukturprüfung der Ermittlungsdienste ein. Alle Berufsvertretungen waren sich hierbei einig, dass die Veröffentlichung der ersten Zahlen und Strukturen für große Unruhe in der Belegschaft geführt hat und dass die Behörde nicht schnell genug hierzu Stellung bezogen und für Klarheit gesorgt habe.
Durch den Referatsleiter 31 wurde hierzu ergänzend ausgeführt, dass die Strukturprüfung ERMD nicht abgeschlossen ist. Es handelt sich um ein vorläufiges Ergebnis und die Zahlen sind nicht abschließend. Die Direktionen werden demnächst von Ref. 82 aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen und ggf. Mehr-/Minderbedarf aufzumelden und dieses auch entsprechend zu begründen.
Der BDK befürchtet aber ebenso wie die DPolG, dass die Behördenleiter die ErmD für sich ordnen und einen Abbau von Dienstposten der Grenzdienststellen zugunsten der Schwerpunktdienststellen, hier insbesondere eine Verlagerung an die sogenannten Schwerpunktinspektionen Flughafen bzw. Bahnhöfe erfolgt.
Weitere Themen waren:
- "IGA und BPOL-App" - Vorstellung durch Ref. 33
Die Dokumentenprüfung ist ein Bestandteil der grenzpolizeilichen Kontrolle und somit der Integrierten Grenzkontrollanwendung (IGA). Das Projekt "Integrierte Grenzkontrollanwendung (IGA)" wird derzeit am Flughafen Düsseldorf pilotiert. Ziel des Projektes ist die Integration verschiedener IT-Systeme in einer Benutzeroberfläche zusammenzuführen und eine Modernisierung des kompletten Grenzkontrollprozesses zu erreichen. Dies ist zugleich im Kontext auf das einzuführende Entry-Exit-System (EES) erforderlich. Die Pilotierung begleitet in der Abteilung 2 die Projektgruppe „Grenzkontrolle der Zukunft“.
Auch für mobile Kontrollen erfolgt eine Modernisierung. Smartphones mit BPOL-Apps wurden innerhalb eines technischen Piloten bei der BPOLI Magdeburg getestet und nun bundesweit bereitgestellt. Insgesamt wurden in einem ersten Beschaffungsvorgang 1.500 Smartphones an die Bundespolizeidirektionen ausgeliefert, auf denen die App BPOL-Fahndung, BPOL-Dokumentenprüfung und der Messengerdienst MoKa (Mobile Kommunikationsanwendung) installiert sind.
Zukünftig werden weitere App-Anwendungen hinzukommen, wie z. B. eine Fingerabdruckprüfung und ein Gesichtsbildabgleich, Barcodes auslesen, sowie die erhobenen Daten an das Vorgangsbearbeitungssystem oder Auskunftssysteme zu übermitteln.
Die Vertreter der Abteilung 3 und der Berufsvertretungen waren sich in der Diskussion darüber einig, dass eine „Mannausstattung“ sinnvoll und erstrebenswert sei.
- Vorstellung Programm Polizei 2020 / PIAV / eFBS
Durch Herrn Flohr wurde in kurzen Ausführungen die Grundidee eines "gemeinsamen Datenhauses" für die Polizeien der Länder und des Bundes im Rahmen des Programms Polizei 2020 vorgestellt. Seit April 2017 ist die Projektgruppe PIAV/eFBS im Ref. 36 damit beauftragt, die Entwicklung und Einführung eines einheitlichen Fallbearbeitungssystems (eFBS) zu begleiten. Derzeit ist geplant das
eFBS zum 30.11.2019 an den Start zu bringen. Insbesondere für eine hohe Datenqualität innerhalb der polizeilichen Systeme ist es nach Ansicht des Ref. 36 notwendig, die Qualitätssicherung höher zu gewichten. Hier spricht sich das Ref. 36 für die Schaffung von Dienstposten QS in diesem wichtigen Bereich aus. Aus Sicht des Ref. 36 sollte die IKT-Fachlichkeit im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung auch die Qualitätssicherung umfassen.
- Personalentwicklungskonzept
Die langjährige Forderung des BDK BPOL zur Anpassung des PEK für den Bereich Kriminalitätsbekämpfung und die damit verbundene Möglichkeit einer durchgängigen Fachkarriere im kriminalpolizeilichen Aufgabenbereich findet offenbar (noch)keine Unterstützung in der Behörde. Auch von Seiten anderer Berufsvertretungen wird hier kein Handlungsbedarf gesehen. Hier gilt es aus Sicht des BDK dringend, alte Zöpfe abzuschneiden, Vorurteile zu überwinden und die Grundlagen für eine moderne und leistungsfähige Kriminalpolizeisäule innerhalb unserer Organisation zu legen.
Insgesamt war es wieder einmal ein sehr offener und ausführlicher Gedankenaustausch, der immerhin über 4 Stunden andauerte. Seitens des BDK wurde zum wiederholten Male der dringende Wunsch an den AL herangetragen, die Ermittlungsdienste in der Fläche mehr in die Gesamtstrategie einzubeziehen und die Kriminalitätsbekämpfung in der BPOL nicht nur vom Kopf zu sehen. Schon jetzt würden sehr viele Flächenermittlungsdienste qualifizierte Verfahren für die ständig überlasteten KBen führen. Leider ist es aus Sicht des BDK so, dass der Strang der Kriminalitätsbekämpfung spätestens bei den SB 15 in den Direktionen abreißt. Einmal mehr gerät dadurch das Konzept des BDK nach einer eigenständigen Direktion K, in der ebenso wie in der D 11 die Fachkräfte und der Fachverstand gebündelt werden, in den Fokus.
Eine angedachte Zusammenziehung aller Leiter ERMD, also auch die der Flächeninspektionen im Jahr 2019 begrüßt der BDK.
Natürlich nahm auch die desolate Situation in der kriminalistischen Aus- und Fortbildung breiten Raum ein. Leider ist hier infolge der Ausbildungsoffensive nicht mit einer Besserung zu rechnen, dafür sollen vermehrt externe Anbieter „eingekauft“ werden, wie z.B. die „BDK-Kripo-Akademie“. Schon jetzt können Kollegen/innen diese Seminare im Rahmen der dienstlichen Fortbildung besuchen.
Auch der Ausbau des e-learning ist aus Sicht des BDK eine Option für die Zukunft. Dafür müsste die Behörde aber zunächst die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen und ein wirklich modernes e-learning ermöglichen.