Korrektur der Dienstpostenbewertung dringend erforderlich

25.07.2017

Mit der aktuellen Bewertung der Stellen in unserer Landespolizei sind vermutlich nur wenige Verantwortliche oder Betroffene glücklich.
Korrektur der Dienstpostenbewertung dringend erforderlich

Besonders die Kriminalpolizei kann sich als ein Opfer der letzten großen Dienstpostenbewertung im Zuge der Umorganisation sehen. Da unser Bundesland noch weit weg von der Anerkennung der Notwendigkeit der fachspezifischen Kriminalausbildung und der damit einhergehenden Einführung der zweigeteilten Laufbahn für die Kripo ist, wirkt sich dies umso mehr auf die Beschreibung und Bewertung der Funktionsstellen aus. Im Augenblick beginnt die „kriminalistische Laufbahn“ mit Stellen der Besoldungsgruppe A 8 (Obermeister). Standard in der Kripo sind Dienstposten nach A 9/10 (Kommissar/Oberkommissar) und A 10/11 (bis Hauptkommissar) der Bundesbesoldungsordnung. Leider hat die Landeskommission zur Bewertung der Dienstposten – zumindest nach unserer Einschätzung – zu wenig Wert auf die Fachlichkeit gelegt und die personelle Verantwortlichkeit zu hoch eingeschätzt.

Die Folgen waren neben der Eintaktung von Stellen unserer Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten im ehemaligen mittleren Dienst auch die Festlegung von Dienstposten als Einsatzbeamte in den Spezialeinheiten und Ermittler im Kriminaldienst, die jedoch nur mit A 9/10 bewertet worden sind. Hier fehlt folglich, für uns auch nicht nachvollziehbar, die frühere Bewertung und generelle Aufstiegschance bis zum Hauptkommissar. Wobei für uns als Berufsvertretung der kriminalpolizeilich Beschäftigten eine grundsätzliche Einstufung als Ermittler/Einsatzbeamter (A 9/10) neben jener des Speziellen Ermittlers (A 10/11) völlig irreal erscheint und die, ganz nebenbei, einem ungefähren Vergleich mit den Posten im Landeskriminalamt keinesfalls standhält.

Um keinen „Streit“ mit einer anderen Interessenvertretung zu riskieren sei gesagt, dass alle Bezeichnungen natürlich auch in der weiblichen Form gelten.

Nun sind aktuell in der Kriminalpolizeiinspektion Rostock zwei Dienstposten Sachbearbeiter Ermittlungen (A 9/10) als Interessenbekundung ausgeschrieben, um Wirtschaftsdelikte im zuständigen Fachkommissariat zu bearbeiten. Bewerben bzw. dafür interessieren kann sich jeder Beschäftigte, der

  1. ein Amt nach A 9 oder A 10 bekleidet,

  2. ein Polizeistudium vorweisen kann und

  3. mindestens zwei Jahre im schutzpolizeilichen Einzeldienst gearbeitet hat bzw. ähnliche Voraussetzungen vorweisen kann.

Erfahrungen im Bereich der Kripo sind lediglich wünschenswert.

Das Anforderungsprofil setzt dem völlig entgegenstehend

  • ein fundiertes kriminalpolizeiliches Fachwissen,

  • entsprechende anwendungssichere Rechtskenntnisse

  • sowie Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

  • und umfangreiche Ermittlungserfahrungen

neben den üblichen Kriterien voraus. Außerdem wird wegen der fachspezifischen Kenntnisse eine längere, mittelfristige Verwendung angestrebt.

Wir möchten den offensichtlichen Widerstreit zwischen den Voraussetzungen und Anforderungen nicht weiter kommentieren, denn hierfür ist vermutlich niemand im Polizeipräsidium oder in der Kriminalpolizeiinspektion Rostock verantwortlich. Schließlich sind die Begrifflichkeiten bei einer üblichen Stellenausschreibung durch die fatale Annahme vieler Verantwortlicher geprägt, nach der jeder in unserer Landespolizei alles kann oder können muss. Wer also soll oder kann sich auf diese Interressenbekundung bewerben?

Studierte Kollegen in den Ämtern eines Kommissars oder eines Oberkommissars gibt es zahlreich in MV. Die Masse von ihnen hat auch mindestens zwei Jahre im schutzpolizeiliche Einzeldienst verbracht. Über Kripo-Erfahrungen verfügen schon viel weniger Kandidaten. Ein fundiertes kriminalistisches Grundwissen kann kaum ein Bewerber vorweisen, denn dies wird in Mecklenburg-Vorpommern nicht vermittelt und kann so nur mühsam in jahrelanger Sachbearbeitung in der Kripo oder durch ein externes Studium gewonnen werden. Fachbezogene Rechtskenntnisse, Grundkenntnisse im Bereich der Bearbeitung von Verfahren der Wirtschaftskriminalität und Ermittlungserfahrungen lassen sich nur in einem Kriminalkommissariat oder einer Kriminalpolizeiinspektion – abgesehen vom Landeskriminalamt – erwerben und dort sitzt der Bewerber bereits auf einem gleich “honorierten” Dienstposten.

Und nochmals die Frage: Wer bitte soll sich auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben? Wer bereits Oberkommissar ist, dürfte einen Wechsel auf eine maximal gleichrangige Stelle nicht favorisieren und Kommissare hätten nur eine geringe Entwicklungsmöglichkeit. Allenfalls Polizisten aus dem ehemals mittleren Dienst könnten eine Perspektive sehen, doch diese sind von der Ausschreibung explizit ausgeschlossen.

Hier rächt sich nach unserer Auffassung die vermutlich den finanziellen Schranken folgende Dienstpostenbewertung, gerade im Bereich der Kriminalpolizei. Daher fordern wir nicht zum ersten Mal eine dringende Überarbeitung der gültigen Dienstpostenbeschreibungen und -bewertungen. Diese müssen sich ausschließlich an den Erfordernissen der jeweiligen Funktion, der Fachspezifik und dem Schwierigkeitsgrad orientieren. Schräge und hinkende Vergleiche zwischen den einzelnen Sparten unserer Landespolizei sind dabei nicht hilfreich und dienen unseres Erachtens offenbar nur als vorgeblicher Beleg für die krude Alleskönner-Theorie.

Wie immer bieten wir bei der Beseitigung der aufgezeigten Widersprüche und Unstimmigkeiten unsere Hilfe und Mitarbeit an.