Konsequenzen nach Amoktat in Hamburg

13.09.2023

BDK, Landesverband Hamburg, begrüßt angekündigtes Maßnahmenpaket des Senates!
Marcus Trapp - Pixabay

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg, begrüßt ausdrücklich, dass der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Konsequenzen aus der schrecklichen Amoktat vom 9. März 2023 zog und infolgedessen ein Maßnahmenpaket [1] auf den Weg bringen möchte. Wie eine Umfrage des NDR [2] zeigt, sind auch viele andere Waffenbehörden in Deutschland für solche Fälle ähnlich schlecht gerüstet. Von daher dürfte die Initiative des Hamburger Senates auch wegweisend für andere Länder sein.

Das vom Senat angekündigte Maßnahmenpaket, muss für den Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg, jedoch alle Erfordernisse erfüllen, künftig Leib und Leben der Hamburger Bürgerinnen und Bürger noch besser vor vergleichbaren Taten zu schützen. Das Maßnahmenpaket muss zudem ein taugliches Handlungskonzept enthalten, das die fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Hamburg auch umsetzen können.

Bei zukünftigen Vergleichsfällen muss die Rechtsgüterabwägung zwischen Ausübung des Schießsports oder Jagdwesens und des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit zwingend gelingen. Daher sollten bereits jedwede Gefahrenhinweise ausreichen, gefahrenträchtige und erlaubnispflichtige Gegenstände (z.B. Schusswaffen) nach einschlägiger Rechtsnorm - z.B. dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) [3] - unverzüglich und bis zum Abschluss der durch das Maßnahmenpaket angekündigten Risikobewertung des Landeskriminalamtes Hamburg in amtlichen Gewahrsam zu nehmen.

Eine zureichende personelle und strukturelle Ausstattung des mit der Risikobewertung betrauten Landeskriminalamtes versteht sich dabei für den BDK, Landesverband Hamburg, von selbst. Jedoch wurden die in diesem Zusammenhang vom Senat angekündigten Unterstützungsmaßnahmen des Landeskriminalamtes Hamburg:

  • Aufbau eines Kompetenzzentrums für Risikobewertung
  • Einrichtung eines Single Point of Contact (SPOC)
  • Stärkung der bereits vorhandenen Säule der Risikobewertung im LKA
  • Gewinnung und Bereitstellung der für eine Risikobewertung notwendigen Informationen
  • Allgemeine Stärkung des Risikomanagements der Polizei

noch nicht näher konkretisiert, was u.a. auch Grund für eine große, in diesem Zusammenhang stehende und bisher nicht beantwortete Anfrage der Bürgerschaftsopposition an den Senat sein dürfte [4].

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg, fordert den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg dringend auf, das angekündigte und notwendige Maßnahmenpaket in der Form „tauglich“ auszugestalten, dass das Risiko einer vergleichbaren Tat, wie die des schrecklichen Amoklaufs vom 9. März 2023, tatsächlich bestmöglich reduziert wird.

Denn „politische Türschilder“ hängen wahrlich schon zur Genüge an den Türen der vollkommen überlasteten Polizei Hamburg.

[1] https://www.hamburg.de/contentblob/17205366/09a25d5f9ec27a67544fe6f032b8f4a8/data/2023-06-20-massnahmenkatalog-handout.pdf

[2] https://www.ndr.de/nachrichten/info/Deutsche-Waffenbehoerden-schlecht-gegen-Amoklaeufe-geruestet,amoklauf202.html, https://www.ndr.de/nachrichten/info/Toedliche-Versaeumnisse-Der-Hamburger-Amoklauf-und-die-Lehren-daraus,audio1463608.html, https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Deutsche-Waffenbehoerden-schlecht-gegen-Amoklaeufe-geruestet,panoramadrei4484.html

[3] https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHArahmen

[4] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/84743/massnahmenpaket_nach_dem_verheerenden_amoklauf_an_der_deelboege_wie_ist_der_sachstand.pdf