Kollabiert die Strafverfolgung?

24.03.2025

Das Vorhaben einer gemeinsamen Eingangsstelle von Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg könnte das Erodieren des Rechtsstaates bremsen… Der BDK findet den Versuch unbedingt verfolgenswert!
Akten

Bereits im vergangenen Jahr war der Deutsche Richterbund mit einer dramatischen Notstandsmeldung an die Öffentlichkeit gegangen. So lagen zu Beginn des Jahres 2024 über 900.000 unbearbeitete Strafverfahren bei den Justizbehörden der Länder auf Halde. Schlusslicht war schon damals die Justiz der Freien und Hansestadt Hamburg. Nach einer Vielzahl von Pressemeldungen in jüngster Zeit soll sich die Lage erneut verschlechtert haben. Als Negativbeispiel geht wieder einmal voran: Die Hamburger Justiz.

Kollabiert die Strafverfolgung oder ist sie es bereits?

Schon im letzten Jahr hatte der BDK, Landesverband Hamburg, den „Hilferuf“ des Deutschen Richterbundes gehört und im Rahmen einer Fachtagung unter der Fragestellung „Kollabiert die Strafverfolgung?“ der Öffentlichkeit ein Konzept vorgestellt. Die im Auftrag des BDK-Landesvorstands konzipierte Kriminalpolizeiliche Strafsachenstelle, kurz „KrimStra“, wurde als praktikabler Lösungsvorschlag gegen den Justizkollaps erläutert. Das hier abrufbare Entbürokratisierungskonzept der KrimStra sieht vor, dass einfach gelagerte Kriminalität, wie z.B. Sachbeschädigung, Ladendiebstahl und Beileidung, unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft (Evokationsrecht) von der Kriminalpolizei abschließend und eigenverantwortlich bearbeitet werden könnte. Durch die Einrichtung von „KrimiStra´s“ würde eine erhebliche Anzahl von Strafverfahren schneller abgeschlossen und die Ressourcen der Staatsanwaltschaften für komplexere Fälle geschont werden.

Da die Einrichtung kriminalpolizeilicher Strafsachenstellen eine Anpassung der Bundesgesetzgebung (StPO) vorsieht und bereits aus diesem Grund wohl nicht so schnell in die Praxis umgesetzt werden kann, freut sich der BDK, Landesverband Hamburg, dennoch, mit unserem Vorschlag eine bemerkenswerte Entwicklung in Gang gesetzt zu haben. Ansätze unseres KrimStra-Konzeptes werden aufgegriffen.

Hamburg startet einen praxisnahen Feldversuch

So haben die Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Federführung des Generalstaatsanwaltes Dr. Jörg Fröhlich und die Polizei Hamburg unter der Federführung des Polizeipräsidenten Falk Schnabel eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die – besetzt mit Fachleuten des Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft – aktuell prüft, ob sich durch die Errichtung einer Gemeinsamen Eingangsstelle eine beiderseitige Effizienzsteigerung in der Abarbeitung von Verfahren aus dem Bereich sogenannter Massendelikte (allgemeine Straftaten) erreichen lassen könne.

Die klare Unterstützung von Dr. Jörg Fröhlich und Falk Schnabel unterstreicht die Relevanz dieses pragmatischen und lösungsorientierten Vorhabens.

Der BDK freut sich über diesen bemerkenswerten Feldversuch und bedankt sich bei allen Beteiligten, die sich für eine leistungsfähige und gut organisierte Strafverfolgung einsetzen.

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