Kollabiert die Strafverfolgung?
05.05.2024
Für die Hamburger Kriminalpolizei wird damit die Lage immer aussichtsloser und es müssen schnelle, praktikable Lösungen her, um den drohenden Kollaps der Strafverfolgung tatsächlich noch verhindern zu können. Das Legalitätsprinzip und die Gewaltenteilung sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Dabei wird der BDK nicht müde, auch weiterhin das erforderliche Mehr an Personal für die Aufrechterhaltung der Strafverfolgung zu fordern. Allerdings sollten wir auch eingestehen, dass selbst dutzende neue Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte sowie Kriminalassistentinnen und Kriminalassistenten wohl nicht ausreichen dürften, um die bei den Strafverfolgungsbehörden auf Halde liegenden oder als Flut über uns neu hereinbrechenden Strafverfahren in den Griff zu bekommen. Beispielsweise genannt seien hierzu die immerfort zunehmenden Fälle an Hasskriminalität, des Betruges, Kinderpornografie oder auch die Herausforderungen in der Bekämpfung von Organisierter- und Rauschgiftkriminalität.
Es ist an der Zeit, das zur Verfügung stehende Personal der Kriminalpolizei tatsächlich nur dort einzusetzen, wo die Ermittlungsarbeit auch erfolgsversprechend ist. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der BDK, Landesverband Hamburg e.V., im Rahmen seines für den 26.09.2024 geplanten Landesdelegiertentages eine öffentliche Fachtagung unter der Fragestellung „Kollabiert die Strafverfolgung?“ ausrichten, um sich hier mit Experten zu diesem Thema auszutauschen.
Ein spannender Lösungsvorschlag könnte dabei eine bei den Polizeibehörden der Länder einzurichtende Kriminalpolizeiliche Strafsachenstelle („KrimStra“) sein, über den wir uns kürzlich mit Innensenator Andy Grote ausgetauscht haben und welchen wir gerne mit Euch auf unserer Fachtagung diskutieren möchten. Bei Interesse also schon heute ein entsprechendes „SAVE THE DATE“ im Kalender vermerken.