Auch die Politik beschäftigt sich mit dem Thema kriminalpolizeiliche Bereitschaft!

19.04.2018

Die Abgeordnete Kathrin Wagner (SPD) hat in einer kleinen Anfrage Fragen zum Thema Kriminaldauerdienst und Kriminalpolizeilicher Bereitschaftsdienst gestellt, die in der Drucksache 19/492 am 16.02.2018 von der Landesregierung beantwortet wurde.
Auch die Politik beschäftigt sich mit dem Thema kriminalpolizeiliche Bereitschaft!

Vorbemerkung der Fragestellerin:

Die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung im ersten Angriff, Tatortarbeit und Vernehmungen, sind in Schleswig-Holstein, zumindest in der Fläche, über einen Bereitschaftsdienst gesichert. Bereits im letzten Jahr hat eine Arbeitsgruppe der Polizei den Bereitschaftsdienst der Kriminalpolizei untersucht.

 

 1. Zu welchen Ergebnissen ist diese Arbeitsgruppe gekommen?

 

Antwort: Im März 2017 wurde die polizeiinterne „Arbeitsgruppe Arbeitszeit“ eingerichtet. Ein Prüfauftrag bestand in der Untersuchung der kriminalpolizeilichen Bereitschaftsdienste. Eine Arbeitsgruppe „Kriminaldauerdienst“hat es nicht gege-ben. Dauerdienste existieren bei der Kriminalpolizei in Kiel und Lübeck. Der im März 2017 ergangene Auftrag der AG Arbeitszeit bezog sich nicht darauf, Dauerdienste zu untersuchen.

Die AG Arbeitszeit hat zum Komplex Bereitschaftsdienst Kriminalpolizei folgende Empfehlungen vorgelegt:

a. Bereithaltung in sog. Rufbereitschaften (d.h. Wohnungsbereitschaft mit einer 15%igen Zeitvergütung ohne Ansprüche auf Erschwernisausgleiche) ist nicht mehr zeitgemäß und sollte bei der Kriminalpolizei Schleswig-Holstein nicht mehr zur Anwendung kommen.

b. Anstelle bisheriger Rufbereitschaften (s.o.) sollte eine Bereithaltung in sog. Bereitschaften (d.h. Dienststellenbereitschaft mit einer 50%igen Zeitvergütung und vollständigen Ansprüchen auf Erschwernisausgleiche) etabliert werden.

c. Die im Arbeitszeiterlass der Landespolizei SH (im Jahr 2005) definierten Begriffe „Rufbereitschaft“ und „Bereitschaft“ sind im Zuge fortgesetzter Verwaltungsrechtsprechung anzupassen.

d. Der Arbeitszeiterlass der Landespolizei SH sollte grundlegend überarbeitet werden.

 

2. Wie war das Innenministerium in die Arbeitsgruppe eingebunden?

 

Antwort: Mit der Leitung der Arbeitsgruppe Arbeitszeit war der stellvertretende Leiter des Personalreferats der Polizeiabteilung des MILI beauftragt. Das Personal der AG rekrutierte sich aus Angehörigen der Ämter und Behörden der Landespolizei.

 

3. Wie und mit welchem Zeitplan werden welche Ergebnisse umgesetzt?

(Bei mehreren Ergebnissen bitte getrennt beantworten)?

 

Antwort: Die Landespolizeiführung hat die Empfehlung der Arbeitsgruppe angenommen und Umsetzungsaufträge erteilt.

Zu den Antworten 1.a. und 1.b.)

Relevant für den zu ändernden Bereitschaftsdienst sind die Bezirkskriminalinspektion (BKI) Itzehoe und die Kriminalinspektionen (KI) Bad Segeberg und Neumünster. Die BKI Itzehoe und die KI Bad Segeberg haben einen Bereitschaftsdienst bereits etabliert und sich von bisherigen Rufbereitschaften gelöst. Die KI Neumünster prüft aktuell verschiedene organisatorische Möglichkeiten.

Zu den Antworten 1.c. und 1.d.)

Der Arbeitszeiterlass für die Landespolizei Schleswig-Holstein wird aktuell überarbeitet. Angepasste Definitionen für die Begriffe „Rufbereitschaft“ und „Bereitschaft“ sind formuliert und werden in die Neufassung einfließen. Am 12.02.2018 erteilte der Landespolizeidirektor der AG Arbeitszeit den Folgeauftrag zur Prüfung der Rahmenbedingungen für die Einrichtung weiterer Kriminaldauerdienste.

 

Link zur Landtagsdrucksache