Kleidergeld für Kriminalbeamte:innen in Thüringen weiterhin steuerfrei
24.01.2022
Thüringer Finanzministerium lenkt auf Nachfrage ein
Im Dezember wurde bekannt, dass man das ohnehin schon geringe Kleidergeld in Höhe von 20,50 Euro für Kriminalbeamte:innen in Thüringen ab 2022 noch besteuern will.
Wir intervenierten dagegen in der letzten Sitzung des Hauptpersonalrates Ende Dezember 2021 bei Frank-Michael Schwarz, Abteilungsleiter 4 im TMIK.
Herr Schwarz sicherte eine umgehende Klärung mit dem Finanzministerium zu.
Wie das TMIK am 19. Januar 2022 mitteilte, hat das Finanzministerium nach Prüfung die Steuerbefreiung des Kleidergeldes bestätigt.
Dies ist ein gemeinsamer Erfolg der Berufsvertretung, des Hauptpersonalrates und des TMIK und ist nicht der Einzelerfolg einer Gewerkschaft!