Klarstellung des BDK Mecklenburg-Vorpommern

05.10.2020

Unter der Überschrift „Empfehlungen der SEK-Kommission umgesetzt oder Chance vertan?“ veröffentlichte der BDK Mecklenburg-Vorpommern am 14. August 2020 auf seiner Internetseite einen durchaus kritischen Beitrag zu entsprechenden Entscheidungen aus dem Ministerium für Inneres und Europa M-V. Wenige Tage später erneuerten wir die Inhalte unseres Beitrages in einem Artikel der „Schweriner Volkszeitung“. Einige wenige Inhalte sorgten dann offensichtlich für Irritationen im Landeskriminalamt M-V, die wir so niemals bezwecken wollten.
Gerd Altmann - Pixabay

Die öffentliche Variante des Berichtes der SEK-Untersuchungskommission wurde vom Landeskriminalamt und dem BDK-Landesverband in einigen Passagen unterschiedlich interpretiert. Hieraus haben wir, wie sich später herausstellte, die falschen Schlüsse gezogen. Als Berufsverband bedauern wir, dass sich besonders das MEK zu Unrecht in die vergangene Diskussion und Nähe der Vorkommnisse des SEKs gerückt sah und sich dadurch von unseren Äußerungen diskreditiert fühlt. Wir beabsichtigten zu keiner Zeit, Führungs-, Fach- oder Spezialkräfte aus der betroffenen Behörde mit den beim SEK M-V erkannten Fehlern und Problemen gleichzustellen. Unsere Intention lag lediglich in einer kritischen Betrachtung der Schlussfolgerungen aus der Untersuchungskommission.

Für dieses Missverständnis entschuldigen wir uns!

Bereits am 2. Oktober 2020 gab es dazu ein klärendes Gespräch zwischen den Spitzen des Landeskriminalamtes und des BDK. Wir stehen natürlich auch bereit, wenn weitere Beteiligte Irritationen oder unterschiedliche Auffassungen mit uns erörtern möchten. Der oben bezeichnete Beitrag auf der BDK-Homepage wurde deshalb schon geändert.

Der geschäftsführende Landesvorstand