KKI – völlig überlastet – und nun?
11.12.2018
„Eine absolut treffende Beschreibung des Ist-Zustandes.“
„Dieser Artikel spricht vielen und meiner Kollegen und mir aus dem Herzen.“
„Die Artikel entsprechen absolut der Realität. Ich hoffe, dass vielleicht auch einige Entscheidungsträger deine Artikel lesen und ihnen klar ist, wohin man die Kripo gewirtschaftet hat.“
„Bei uns im Land läuft es ähnlich – Kripo ist kaum noch auf dem Schirm der Entscheider.“
Dies ist nur
ein Auszug aus den Reaktionen, die wir auf unsere Geschichte rund um
Kriminalkommissar Meyer erhalten haben. Kollegen aus den verschiedensten
Dienstbereichen der Polizei Brandenburg, aber auch aus anderen Bundesländern
haben sich an uns gewandt, um uns ihre eigenen Erfahrungen und Wahrnehmungen zu
diesem Thema mitzuteilen.
Dies zeigt, dass die Situation der Kriminalpolizei in ganz Deutschland prekär
ist.
Was tut man aber nun, um die Arbeitsbedingungen unserer Kolleginnen und
Kollegen zu verbessern, die physische und psychische Belastung zu reduzieren
und zu verhindern, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen durch ihre Arbeit
krank werden?
Der BDK hat sich dazu entschlossen, folgenden Initiativantrag an den
Gesamtpersonalrat zu stellen, um konkrete Informationen zum belastungsbezogenen Berechnungsmodell
für die Verteilung der Dienstposten an die Kriminalkommissariate in den
Inspektionen zu erlangen.
Auszug:
Der Gesamtpersonalrat möge beschließen:
„Der Gesamtpersonalrat (GPR) ersucht die Dienststellenleitung des Polizeipräsidiums, dem GPR das belastungsbezogene Berechnungsmodell für die Verteilung der Dienstposten an die Kriminalkommissariate in den Inspektionen (KKI) vorzustellen. Ferner wird darum ersucht, dem GPR die entsprechenden Unterlagen zu dieser Thematik zur Verfügung zu stellen. Der GPR hält die Überprüfung und Überarbeitung des aktuellen Berechnungsmodelles auf einen landesweit einheitlichen Standard für notwendig. Bei diesem Prozess möchte der GPR eng miteinbezogen werden und sein Recht auf Mitbestimmung wahrnehmen.“
Begründung
An den BDK werden Informationen von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern aus zahlreichen KKI herangetragen, aus denen hervorgeht, dass die
Grenze derer Arbeitsbelastung nahezu flächendecken überschritten ist.
Rechnerisch stehen jedem Sachbearbeiter 220 Arbeitstage für die
kriminalistische Untersuchung und Bearbeitung der Sachverhalte in den ihm
zugewiesenen Strafverfahren zur Verfügung. Dabei übersteigt die tatsächlich
bearbeitete Anzahl von Strafverfahren die bis dato bekannte Grenze von
durchschnittlich 206 Verfahren pro Sachbearbeiter im Jahr oftmals sehr
deutlich.
Mit anderen Worten: dem einzelnen Sachbearbeiter in den KKI steht pro
Strafverfahren regelmäßig weniger als ein Tag für Maßnahmen (wie z.B.
Vernehmungen mit und ohne Dolmetscher, Durchsuchungen, Festnahmen, Auswertung
von Mobilfunktelefonen etc.) zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass die
Strafverfahren Delikte von der mittleren bis hin zur schweren Kriminalität zum
Gegenstand haben und in den KKI so die überwiegende Anzahl von Straftaten von
erheblicher Bedeutung untersucht werden.
Zieht man in die Betrachtung mit ein, dass die Mitarbeiter noch
Lehrgänge besuchen (z.B. vier Tage für das obligatorische Schießtraining etc.)
und für die Arbeit in BAO-Lagen herangezogen werden, reduziert sich die real
zur Verfügung stehenden Anzahl an Arbeitstagen noch weiter. Dies hat zur Folge,
dass die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KKI stetig
zunimmt. Hieraus resultieren große Gefahren für gesundheitliche
Beeinträchtigungen – wie Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche,
Magen-Darm-Erkrankungen, bis hin zum Burnout.
Die massive Arbeitsbelastung hat aber nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit
der Kolleginnen und Kollegen. Es folgen auch deutliche, unvermeidbare Einbußen
in der Qualität der kriminalpolizeilichen Fallbearbeitung. Diese geht ganz klar
zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung und des Vertrauens in die Effektivität
der Strafverfolgung.
Auch wenn derzeit kein weiteres Personal zur Verfügung gestellt werden kann und
auch in den nächsten Jahren keine spürbare Aufstockung zu erwarten ist, gilt es
doch, die Sachlage vernünftig und transparent zu erheben. In der Folge sind die
Ergebnisse den Entscheidungsträgern, wie dem Ministerium des Innern und für
Kommunales, zuzuleiten, um bei künftigen Personalplanungen entsprechend
nachsteuern zu können!
Wir sind gespannt auf die Antwort zu unserer Anfrage und werden Euch auch an dieser Stelle über das Ergebnis informieren.
Teil 1 und 2 der Geschichte:
KKI - oder der ganz alltägliche Wahnsinn
KKI - Wer stoppt das Hamsterrad?