KiPo-Zulage auch in Niedersachsen!

29.04.2021

Es reicht nicht, Schwerpunkte im Kriminalitätsgeschehen zu erkennen, auch die Rahmenbedingungen erfordern Anpassungen: Die außergewöhnlichen Belastungen bei Ermittlungen im Bereich Kinderpornographie rechtfertigen eine Zulage.
KiPo-Zulage auch in Niedersachsen!

Hannover, den 29.04.2021

 

“Diese Menschen, die mit großem persönlichen Einsatz und unter hoher Belastung gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vorgehen, haben diese Zulage mehr als verdient.”

Mit diesen Worten kommentierte der zuständige Innenminister die Umsetzung eines Landtagsbeschlusses in Nordrhein-Westfalen. Rückwirkend ab Jahresbeginn erhalten dort Beschäftigte in Vollzug und Tarif, die mit Auswerte- und Analysearbeit in diesen Deliktsfeldern konfrontiert sind, eine Erschwerniszulage in Höhe von 300,- Euro monatlich.

Der BDK Niedersachsen hatte bereits Mitte letzten Jahres eine gleichlautende Regelung für unsere Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen auch als Zeichen der Wertschätzung gefordert - auf eine Wiederholung der vielfältigen und überzeugenden Argumente sei verzichtet. 1)

Es ist überfällig, dem Beispiel Nordrhein-Westfalens zu folgen und auch in Niedersachsen trotz der finanziell schweren Zeiten an die Polizei, den Garanten für Sicherheit und Ordnung, zu denken.


Matthias Karsch
Landesvorsitzender

 

 

1) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/wertschaetzung-in-corona-zeiten-fuer-die-polizei-auch-in-niedersachsen

 

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