Kinderschutz muss verbessert werden - RISKID
23.05.2014
Der Gesetzentwurf aller Oppositionsparteien dient einem verbesserten Kinderschutz. Er sieht vor, dass Ärzte sich zukünftig interkollegial austauschen können und so in die Lage versetzt werden, Kindesmisshandlungen auch bei Arztwechsel erkennen zu können.
Gerade diese Informationsverdichtung durch einen interkollegialen Austausch ist notwendig, um entweder einen ernstzunehmenden Verdacht auf Kindesmisshandlung diagnostizieren oder ausschließen zu können. Dies rettet Kinderleben und schützt Eltern vor einem möglichen unbegründeten Verdacht. „Die vorgelegte Gesetzesänderung ist ein derart kleiner Akt, der jedoch zahllose Kinder schützen und retten kann, dass ich Sie dringend bitte, einen überparteilichen Konsens herbeizuführen und dem Gesetz zuzustimmen“, so der BDK-Landesvorsitzende Sebastian Fiedler vor dem Ausschuss. Gerade im Bereich der Vernachlässigung oder der aktiven Kindesmisshandlung wollen Erziehungsberechtigte durch Verdunkelungshandlungen eine Beeinflussung der Ärzte erreichen. Durch Täuschungen und Arztwechsel wird vielfach versucht, den jeweils behandelnden Ärzten festgestellte medizinische Befunde als nachvollziehbare Unfallfolge dar zu stellen. Der behandelnde Arzt verfügt in diesen Fällen aber nicht über alle für eine Gesamtschau notwendigen Informationen.
„Schon im Jahre 2009 hat der BDK seine höchste Auszeichnung, den Bul le Mérite, an die Gründer des Projektes RISKID verliehen. Wie viele Kinder hätten in den letzten 5 Jahren gesetzgeberischer Untätigkeit wohl gerettet werden können? Wir halten die vorliegenden Gesetzesänderung daher für lange überfällig. Sie ist jedoch nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem verstärkten Kinderschutz“, machte Sebastian Fiedler im Landesparlament deutlich.
Die beiden RISKID-Gründer, der Kinderarzt und stellvertretende Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Ralf Kownatzki, sowie der allseits bekannte und geschätzte Kripokollege und Vorstandsmitglied bei RISKID e. V., Heinz Sprenger, waren ebenfalls als Sachverständige geladen und ließen in ihren mit Falldarstellungen gespickten Argumentationen im Einklang mit der überwiegenden Zahl der Sachverständigen keinen Raum mehr für Gründe, die gegen den Gesetzentwurf sprechen.
Ergänzende Informationen
- 2014-05-22-BDK-Stellungnahme Änderung Heilberufegesetz.pdf — PDF document, 103Kb
- Pressemitteilung des BDK
- Pressemitteilung des Landtages NRW: Weniger Datenschutz zum Wohle misshandelter Kinder
- Gesetz zum Ausbau des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen (Drucksache 16/4819) — PDF document
- Weitere Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf