Kinderpornografie in fremder Hand ? Belastungsstudie des Nds. Innenministeriums
28.03.2017
Die sichergestellten Datenträger haben eine immer größere Speicherkapazität - wir sprechen von Terabytes an pornografischem Material im Rahmen von nur einer Durchsuchung. Die auswertenden Beamten sind mehrere Monate nur mit einem Vorgang beschäftigt - die Vorgänge stapeln sich in den Büros. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hannover mahnt vermehrt die Erledigung der Auswertung wegen Zeitüberschreitung an - es ändert nichts: weder gibt es in den Inspektionen genügend Personal noch unterstützende Technik!
Die Auswerter sind einem hohen psychischen Druck ausgesetzt - wer kann es lange aushalten, in die tiefsten Abgründe sexueller Perversion zu schauen? Die Verantwortlichen in den Inspektionen suchen händeringend nach Lösungen, dem Wust der Daten Herr zu werden und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass ihre Beamten nicht vor den Auswerterechnern krank werden.
Die Herausgabe der auszuwertenden Daten an externe Dienstleister scheint eine Lösung zur Entlastung zu sein. Verkannt wird hierbei, dass auf diese Weise niemals ermittelt werden kann, ob der Täter "nur" Konsument oder sogar Produzent von Kinderpornografie sein könnte. Nur die durchsuchenden Ermittler haben die Wohnung des Beschuldigten gesehen und erkennen Gegenstände auf den Fotos oder Videos wieder, wenn sie sie in der Wohnung zuvor gesehen haben.
Externe Firmen ja – aber nur unter öffentlicher Anerkennung von Einschränkungen bei den Ermittlungsergebnissen. Auch eine externe "Vorauswertung", wie sie jetzt von unwissenden Politikern gefordert wird, entlarvt diese nur als Steigbügelhalter für die Spitzenpolitiker aus eigenen Reihen.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert eine sachliche und fachliche und vor allem kurzfristige Befassung mit dem Thema, die zur Einrichtung oder Aufstockung von Fachkommissariaten führt, ausgestattet mit einer ausreichenden Anzahl von fachlich versierten und psychologisch begleiteten Polizeibeamten sowie eine Auseinandersetzung der Justiz mit dem Ziel der Begrenzung der auszuwertenden Anzahl der Bilder, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung ausreichen.
Der geschäftsführende Landesvorstand