Nach Amoklauf: BDK fordert keine Schuldzuweisungen, sondern Konsequenzen!
21.03.2023
Zunächst muss festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit einem aus unserer Sicht unzureichenden Waffengesetz Sportschützen für ihr Hobby die Möglichkeit einräumt, u.a. mit halbautomatischen Schusswaffen innerhalb kurzer Zeit möglichst viel Munition zu verschießen. Die Verantwortung, zu verhindern, dass diese Waffen missbräuchlich und im schlimmsten Fall zum Töten von Menschen eingesetzt werden, wird dadurch von der Politik auf die Polizei- und Waffenbehörden der Länder übertragen. Diese sind dann angehalten, mit den Ihnen zur Verfügung stehenden - knappen - Ressourcen, die Zuverlässigkeit der Antragsteller für eine Waffenerlaubnis oder bereits genehmigte Waffenbesitzverhältnisse zu überprüfen.
Dass den Hamburger Kollegen in dem vorliegenden Fall eine Mitverantwortung der digitalen Inkompetenz der Stadtverwaltung nunmehr zugeschoben wird, ist nicht nur ungerecht, sondern auch beschämend. Denn die Verantwortung liegt nicht bei den Kollegen der Waffenbehörde, sondern bei der Politik!
Diese hat zum einen ein unzureichendes und damit risikoreiches Waffengesetz erlassen und zum anderen, die (hiesige) Waffenbehörde nicht mit ausreichenden Mitteln, Fähigkeiten und gesetzlichen Möglichkeiten ausgestattet, die Risiken, die sich aus dem ungenügenden Waffengesetz ergeben, zu minimieren.
Seit Jahren weist der BDK, Landesverband Hamburg, nicht nur in diesem Zusammenhang auf die digitale Rückständigkeit der Stadt hin, ohne bei den politischen Entscheidungsträgern ausreichend Gehör zu finden. Es fehlen der Polizei nach wie vor u.a. taugliche Analyse- und Auskunftssysteme und eine richtige OSINT (Open-Source-Intelligence) – Dienststelle, die auch entsprechende Überprüfungen für die Waffenbehörde übernehmen könnte. Ferner ist nunmehr echter politischer Gestaltungswille gefordert, den Aufsichtsbehörden entsprechende taugliche Rechtsgrundlagen zur Bewältigung ihrer Aufgaben an die Hand zu geben. Selbstverständlich unter Beachtung des Datenschutzes.
Wir haben allerdings wenig Hoffnung, dass notwendige Anpassungen des Waffengesetzes vorgenommen werden. Da sind die Äußerungen einiger politischer Parteien schon recht eindeutig. Nachdem sich die mediale Entrüstung und Betroffenheit um die Opfer in Hamburg gelegt hat, wird man mit größter Wahrscheinlichkeit - leider - wieder einmal zur Tagesordnung übergehen.
Zur Risikominimierung für die Waffenbehörde der Polizei fordert der BDK, Landesverband Hamburg, dennoch:
- Eine taugliche Anpassung des Waffengesetzes!
- Eine vernünftige Ausstattung der Waffenbehörde mit entsprechendem Fachpersonal zur tauglichen Beurteilung einer etwaigen Gefährlichkeit von Sportwaffenbesitzern!
- Die Einrichtung einer richtigen OSINT-Dienstelle beim LKA - Hamburg, welche mit Fachpersonal als Servicedienststelle nicht nur der Waffenbehörde, sondern auch für andere Ermittlungsdienststellen zur Verfügung steht!
Medienlinks zum Thema
Beitrag im NDR Hamburg Journal vom 11.03.2023