Kein "K" mehr im mittleren Dienst
01.05.2021
01.05.2021
Mit der Änderung der „Laufbahnverordnung-Polizeivollzugsdienst“ sind alle Ämter der Kriminalpolizei in der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes weggefallen. Durch die bereits vor vielen Jahren zweigeteilte Laufbahn bei der Kriminalpolizei könnte dies als unproblematisch angesehen werden. Tatsächlich gibt es jedoch noch einige Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte im mittleren Dienst, nicht zu verwechseln mit den wertvollen Abordnungen der Kolleginnen und Kollegen der Schutzpolizei. Hier geht es um Kripobeamtinnen, die den Kriminalfach Lehrgang, besser bekannt als „K-Fach“ (Vorgänger des jetzigen Einführungslehrgang Kriminalpolizei) absolviert haben. Wer sich daran noch erinnert: der Lehrgang gehörte zu den anspruchsvollsten Lehrgängen bei der Polizei in Baden-Württemberg. Betroffene fragen sich nun, ob der K-Fach, jetzt nicht mehr zählt oder gültig ist. Natürlich ist der Lehrgang noch gültig, trotzdem ist für die Kriminalbeamtinnen (es sind überwiegend Frauen betroffen) ein Schock nun ihren Dienstgrad als KHMin oder KHMin/Z zu verlieren. Mancher im Innenministerium oder in der Führungsriege der Polizei mag sich vielleicht denken, ist ja nicht so schlimm, die Besoldungsgruppe bleibt ja gleich.
Das sehen die Betroffenen und auch ihr Umfeld allerdings ganz anders. Da ist die Rede von einer gefühlten Degradierung und es gibt Rückfragen, ob es sich bei der E-Mail Signatur um einen Schreibfehler handelt. Das "K" im Dienstgrad ist Sinnbild und Symbol für die Zugehörigkeit zur Kriminalpolizei - nach Innen und Außen.
Es erstaunt doch sehr, dass bis heute die zweigeteilte Laufbahn bei der Kriminalpolizei noch immer nicht in die Realität umgesetzt wurde. Tatsächlich fehlt es auch der Zertifizierung mit dem audit berufundfamilie (seit 2016, mit Rezertifizierung 2019) erneut an Wirkung an der Basis. Ohne es im Detail nachzuprüfen, liegt die Vermutung nahe, dass es sich vor allem um Mütter in Teilzeit und mit längeren Abwesenheitszeiten handelt, die noch immer bei der Kriminalpolizei im mittleren Dienst „festhängen“. Die Kriminalpolizei hat schon lange keine eigenen Haushaltsstellen für Dienstposten und Beförderungen im mittleren Dienst oder gar eigene Plätze für den Aufstieg in den gehobenen Dienst mehr.
Für den BDK ist klar, hier muss eine Lösung her, wir brauchen zeitnahe Überführungsperspektiven für die verbliebenen Kripo-Kolleginnen und -Kollegen im mittleren Dienst. Zumal alle Ämter der Kriminalpolizei bei der Dienstpostenbewertung mindestens dem Bündeldienstposten A9-A11 gehobener Dienst zugeordnet wurden (im Übrigen ergeben sich daraus auch spannende Fragen für Kolleginnen und Kollegen der Schutzpolizei im mittleren Dienst, die Kriminalaufgaben wahrnehmen – aber das ist ein weiteres Thema).
Mit Blick auf den mittleren Kriminaldienst haben wir deshalb unsere LPPin Dr. Hinz und LKD Ziwey angeschrieben und gebeten, einen möglichst unbürokratischen und zeitnahen Laufbahnwechsel der betroffenen Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten in den gehobenen Dienst zu ermöglichen.
Aus unserer Sicht ist das die einzige Lösung für das Problem.