KB nicht mehr führbar! ODP-Erlass vom März 2008: ein Affront!
08.03.2008
Insbesondere Polizeiführer, die eine Kriminalinspektion wie eine Hundertschaft kommandieren wollten und schwere Führungsfehler begingen, kamen mangels Fachkompetenz zu diesem Trugschluss. Doch erst der ODP vom 03.03.08 bedeutet den Absturz in die Unführbarkeit und stellt einen Affront gegen alle Kriminalisten und die Kriminalitätsbekämpfung insgesamt dar.
Weder im Bereich der Ermittlungsdienste noch der Mobilen Fahndungseinheiten wurden stellvertretende Leiter etatisiert. Die noch im Feinkonzept eigenständige dritte Säule Kriminaltechnik fristet als Wurmfortsatz ohne Leiter gD sein Dasein. Finanzermittler, operative Auswerter oder Polizeitrainer für die KB - ebenfalls Fehlanzeige!
Der derzeitige ODP ermöglicht keine Fachkarrieren. Die Abwanderungen von Spezialisten im mD und gD sind vorprogrammiert. Da auch keine Stellenausweisungen nach A12 vorhanden sind, ist ein Wechsel der Tätigkeit zum Erreichen des Spitzenamtes notwendig, d.h. Verbrennen von Fortbildungsmitteln, Motivation und Engagement.
Die Zentralisierung aller KB-Angehörigen an einem Standort ist kein Ausgleich für die Führungsdefizite des ODP, sondern ein weiterer Schritt zurück. Der vermeintliche Verhandlungserfolg der Dispositionsfreiheit erweist sich bei fehlerhafter Umsetzung als Bärendienst an "der Sache" und den Beschäftigten!
Eine gedankenlose Zentralisierung als Selbstzweck, ohne Berücksichtigung der großen Einsatzräume und unterschiedlichen Kriminalgeografie führt die aufgabenorientierten Vorgaben des BMI ad absurdum. Erste Zentralisierungs-absichten wurden bereits bekannt.
Nebenbei wurden, gegen das Votum des Bundesrechnungshofs, die B-Besoldungen um 14 zusätzliche Positionen erhöht, auch der höhere Dienst gewinnt. Und der große Rest? Führungskräfte werden auf der operativen Ebene, die eigentlich gestärkt werden sollte, weg rationalisiert. Perspektiven für den Führungsnachwuchs werden erheblich eingeengt.
Der BDK bezweifelt inzwischen ernsthaft, dass eine Stärkung der Kriminalitätsbekämpfung durch diese Neuorganisation tatsächlich erklärtes Ziel gewesen ist. Dieser ODP muss als bewusstes Signal zur Abkehr von einer leistungsfähigen Kriminalitätsbekämpfung in der Bundespolizei aufgefasst werden.
Auf das Anschreiben des BDK bezüglich Außenstellen KB an die Aufbaustäbe des BPOLP und aller BPOLD reagierten die meisten Stäbe mit unhöflichem Schweigen. Dieses Verhalten steht in nicht hinnehmbarem Widerspruch zu geltendem Bundespersonalvertretungsrecht.
Wenn Strafverfolgung in der Bundespolizei immer noch als störender Fremdkörper gilt, sollte erwogen werden, die Aufgaben der Inspektionen KB im Rahmen des neuen BKA-Gesetzes sinnvoller weise dem BKA zu übertragen - einschließlich dem Personal, der FEM und der Haushaltsmittel.