Kann die Körperhöhe ein Eignungskriterium für den Polizeidienst sein?

27.09.2017

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat am 21. September 2017 erneut zum Thema der Mindestgröße als Bedingung für den Polizeidienst geurteilt. Auch wir nehmen uns nicht zum ersten Mal dieses Problems an.
Kann die Körperhöhe ein Eignungskriterium für den Polizeidienst sein?

Wie schon aus einem früheren Urteil zur Mindestkörperhöhe einer Bewerberin zu erahnen war, ist die Forderung nach einer Mindesthöhe von 168 cm bei männlichen Bewerbern insoweit als rechtswidrig eingeschätzt worden, als bei Frauen „nur“ 163 cm verlangt worden sind. Eine Differenzierung bei Körperhöhen zwischen Frauen und Männern ist nicht durch die Anforderungen der Eignung gedeckt, erklärt das OVG Münster. Eine Mindestgröße selbst, meint das OVG, sei grundsätzlich nicht zu beanstanden, soweit sie für Frauen und Männer gelte. Dafür stehe dem Dienstherrn ein Einschätzungsspielraum zu. Nach einer Analyse einer Arbeitsgruppe des Landes NRW ist ab einer Körperhöhe von 163 cm von einer Polizeidiensttauglichkeit auszugehen.

Somit scheinen die gesetzlichen Schranken definiert zu sein und der Dienstherr, also das Bundesland, darf festlegen, auf welcher Augenhöhe sich die Bewerberinnen und Bewerber befinden müssen. Leider werden das polizeilich interessierte, aber weniger hoch gewachsene Kandidatinnen und Kandidaten weder lustig noch in Ordnung finden. Auch wir als Berufsvertretung der kriminalpolizeilich Beschäftigten äußern hierzu unsere Bedenken.

Die Polizeidiensttauglichkeit orientiert sich vermutlich sowohl in Nordrhein-Westfalen wie auch in Mecklenburg-Vorpommern primär an den Anforderungen der Sparten Bereitschafts- und Schutzpolizei. In Anlehnung an die Soldaten mit der volkstümlichen Bezeichnung „Lange Kerls“ für die Angehörigen des altpreußischen Infanterieregiments Nr. 6 scheinen die Verantwortlichen darauf zu bestehen, dass die zukünftigen Einsatzbeamten der Bereitschaftspolizei und die Streifenbeamten der Schutzpolizei möglichst lange und stramme „Kerls“ sind. Dagegen stellen wir die These auf, ob überhaupt eine Mindestkörperhöhe gefordert werden kann oder sollte. Bei Wasserschutz- und Kriminalpolizei dürften die Anforderungen an eine bestimmte Höhe definitiv anders liegen als bei den Kollegen der anderen beiden Sparten. Wir sind der Auffassung, dass zumindest Ausnahmen bei körperlich kleiner gewachsenen Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden müssten.

Dafür gibt es in unserer Landespolizei genügend Beispiele. So gibt es im Nordosten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 150 cm Körperhöhe, die ohne Abstriche ihre Aufgaben erfüllen und damit belegen, dass eine Polizeidiensttauglichkeit auch schon ab etwa 150 cm „Größe“ bestehen kann.

Als wohl eigentliche Ursache für die stringente Forderung nach einer bestimmten Mindesthöhe sehen wir eher die für uns irrige Auffassung, dass nur universell ausgebildete, später variabel und austauschbar einzusetzende Beamtinnen und Beamte benötigt bzw. vorgesehen sind. Das Wort Spezialisierung scheint immer noch ein Tabu in unserer Landespolizei zu sein. Immer noch wird der „Alleskönner“ proklamiert, der zunächst zwangsläufig seinen Dienst in der Bereitschaftspolizei versehen muss. Das in der Kripo eine wie auch immer definierte Körperhöhe keine Rolle spielt, scheint mancherorts noch ein großes Geheimnis zu sein.

Auch hier fordern wir ein Umdenken.

Für Nachfragen:

Ronald Buck

ronald.buck (at) bdk.de