Kann die Gerichtsreform im Nordosten doch noch gestoppt werden?
25.02.2015
Gestern, am 24. Februar 2015, verkündete die Präsidentin des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, Sylvia Bretschneider, dass das Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform nunmehr zugelassen wurde. Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes waren insgesamt 150.748 Stimmen zur Auszählung vorgelegt worden. Nachdem 120.312 Stimmen für gültig erklärt wurden, sei die Zählung trotz einer relativ hohen Summe von ungültigen Stimmen beendet worden. Damit ist erstmalig in Mecklenburg-Vorpommern ein Volksbegehren erfolgreich verlaufen und die Reformgegner haben einen bedeutenden Sieg errungen.
Nunmehr muss sich der Landtag umgehend mit dem Gesetzentwurf der Gegner der Gerichtsstrukturreform befassen. Die Abgeordneten können dabei dem Entwurf der Gegner beipflichten oder aber bei dem Vorhaben der rot-schwarzen Koalition bleiben. Sollte der Gegenentwurf vom Landtag abgelehnt werden, kommt es innerhalb der folgenden sechs Monate zu einem Volksentscheid. Dann sind alle Wahlberechtigten im Nordosten aufgefordert, über die Aufhebung der Gerichtsreform zu entscheiden, die sich bereits in der Umsetzung befindet.
Als Berufsverband der kriminalpolizeilich Beschäftigten, die ebenfalls Einschnitte bei ihrer Arbeit befürchten und deshalb hinter den Forderungen des Richterbundes und des Vereins „Pro Justiz“ stehen, hoffen wir auf ein Einsehen der Landesregierung und der Regierungskoalition. Mit dem Volksbegehren hat sich der Wählerwille eindrucksvoll gegen die die Gerichtsstrukturreform positioniert. Jetzt ist es an der Zeit, die bisherigen demokratischen Spielregeln neu zu definieren. Es muss nicht erst zu einem Volksentscheid kommen. Politiker und die Fachleute des Richterbundes und des Vereins „Pro Justiz“ gehören an einen runden Tisch, der unter ausschließlich sachlichen Erwägungen über wirklich notwendige Reformen bei der Justiz berät und alle finanziellen Aspekte nur soweit anerkennt, wie sie auch erforderlich und unumgänglich scheinen.