Kandidatur gegen den eigenen Verband geht nicht
18.05.2020
Am 19. Februar 2020 hatte der Landesvorstand des BDK Berlin folgenden Beschluss gefasst:
"Der Landesvorstand erachtet es im Sinne des geschlossenen Auftretens des BDK LV Berlin für unvereinbar mit der Mitgliedschaft im BDK, wenn Mitglieder bei Wahlen von Beschäftigtenvertretungen auf anderen Listen zu diesen Wahlen antreten. Ausnahmen kann der Landesvorstand auf Antrag des Mitgliedes zulassen."
Wir haben alle Mitglieder über unsere Homepage öffentlich sowie über die Verteilung eines Links via BDK-Aktuell rechtzeitig über den Beschluss informiert. Diejenigen, die keinen regelmäßigen MAP-Zugang haben, sind zusätzlich postalisch in Kenntnis gesetzt worden.
Nunmehr stellen wir fest, dass Mitglieder des BDK auf Listen des Berufsverbandes „Unabhängige in der Polizei e.V.“ sowie der Liste "Wir Aktiv" zu Personalratswahlen antreten. Uns lag kein Antrag zu einer Ausnahme im Sinne des Beschlusses des Landesvorstandes vor.
Deshalb haben wir uns zu unserem großen Bedauern gezwungen gesehen, Ausschlussverfahren gegen die betreffenden Mitglieder einzuleiten.
Es ist dem geschäftsführenden Landesvorstand ein herzliches Anliegen darauf hinzuweisen, dass Kandidaturen für den BDK Berlin jederzeit sowohl für Wahlen in Verbandsfunktionen als auch für Listen für Personalratswahlen jederzeit möglich sind. Eine Mitgliedschaft im BDK ist nur dann Voraussetzung, wenn eine Kandidatur für Funktionen im Landesverband in Erwägung gezogen wird. Für Kandidaturen auf Listen des BDK zu Personalratswahlen ist entgegen anderslautender Behauptungen keine Mitgliedschaft im BDK erforderlich.