Kampf gegen Organisierte Kriminalität in Baden-Württemberg

26.10.2018

"Die Fallzahlen für Organisierte Kriminalität für das Jahr 2017 zeigen lediglich einen geringen Anstieg.", schreibt das Innenministerium am 19.10.2018 in seiner Pressemitteilung.
Kampf gegen Organisierte Kriminalität in Baden-Württemberg

Eine kurze Betrachtung und ein klares Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen, die ihr dienstliches Leben der Bekämpfung der OK widmen.

Die OK-Verfahrenszahlen bewegen sich seit Jahren etwa auf gleichem Niveau mit rund 40 Verfahren im Jahr. Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Verfahren innerhalb eines Jahreszeitraums selten abgeschlossen werden können. Wie geschildert nimmt die Komplexität fast jährlich zu, insbesondere die Internationalität bedeutet einen wachsenden Mehraufwand für die Ermittlerinnen und Ermittler.

OK-Verfahren sind in aller Regel der sogenannten Holkriminalität zuzurechnen und korrelieren dabei eng mit dem Personalansatz. Wie in der gesamten Kriminalpolizei findet auch im OK-Bereich derzeit ein gehöriger Alters-Umbruch statt. Erfahrene Kriminalistinnen und Kriminalisten verlassen uns, die nachwachsende Generation wird langsam eingearbeitet. Die notwendige Stärkung des Staatsschutzbereichs und die Einrichtung der Cybercrime-Dienststellen ließen auch den OK-Bereich von Personalanforderungen und Verschiebungen in den letzten Jahren nicht gänzlich verschont. Auch die internen Service-Dienstleistungen beispielsweise zur Aufbereitung von Massendaten, die Auswertung von digitalen Spuren oder der Bereich der Finanzermittlungen binden weiteres Personal. Und der Bedarf wächst auch hier. Insofern ist das Erreichen von 40 OK-Verfahren im Bereich der Holkriminalität ein klarer Verdienst der OK-Ermittlerinnen und OK-Ermittler in diesem Bereich, der so auch deutlich angesprochen werden sollte. Der BDK BW sagt an dieser Stelle einmal ganz deutlich Danke!

Die gemeinsamen Anstrengungen, die zum Verbot der
kriminellen Gruppierung Osmanen Germania Boxclub geführt haben, begrüßen wir ausdrücklich. Wir haben uns als BDK BW medial schon mehrfach - auch im Vorfeld des Verbotsverfahrens - dazu klar geäußert und halten das Verbot für den einzig richtigen Weg. Der Rechtsstaat muss klare Kante zeigen gegenüber Rockern, gegenüber sogenannten rockerähnlichen Gruppierungen, gegenüber kriminellen Jugendbanden oder anderen Bandenstrukturen. Im Falle der Osmanen hat er das getan.

Der BDK BW würde es begrüßen, wenn die gute Arbeit der OK-Ermittlerinnen und OK-Ermittler mit zusätzlichem Personal unterstützt wird, damit wir der Organisierten Kriminalität noch deutlicher entgegentreten können, als wir das schon machen. Wir haben in unserer Zukunftsoffensive Kriminalpolizei die Forderung aufgestellt, die Kriminalpolizei mit 400 zusätzlichen Vollzugsstellen auszustatten. Ein Teil davon sollte gezielt im Bereich der OK-Bekämpfung eingesetzt werden.

 

Externer Link: Pressemitteilung des IM