Jobticket / Großkundenticket in Gefahr; newsletter BDK Köln

31.03.2021

Der BDK Köln informiert in einem newsletter über die aktuelle Debatte zum Thema Jobticket / Parkraumordnung für Beschäftigte beim PP Köln.
Jobticket / Großkundenticket in Gefahr; newsletter BDK Köln
Kölner Dom, Foto: BDK Köln

Die GdP kündigt an, in der nächsten Sitzung des Personalrates mit ihrer Stimmenmehrheit die vorgelegte Parkplatzordnung abzulehnen.

Befremdlich, dass man sich dort schon jetzt ohne Beratung im Gremium einig ist.

Ebenso befremdlich wie direktiv die Behörde mit dem Thema umgeht.

Natürlich ist das Thema emotional sehr geladen!

Alle - im wesentlichen Kolleginnen und Kollegen im Wechseldienst, also u.a. auch Kriminalwache, Fahndung, Dasta -, die bisher von den Kosten zur Nutzung des Parkraums „befreit“ waren, sehen selbstverständlich die monatlichen Zusatzkosten in Höhe der Kosten des Jobtickets (rund 70 Euro) auf sich zukommen.

Der BDK ist naturgemäß nicht daran interessiert, dass Kolleginnen und Kollegen zusätzlich finanziell belastet werden.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass durch die bisherige Regelung (Koppelung der Parkberechtigung und Jobticket) und den Ausnahmeregelungen, den gesetzlichen Erfordernissen der Parkraumbewirtschaftung entsprochen werden konnte.

Die kostenfreie Nutzung des Parkraums wird durch die rund 1500 Abonnenten des Jobtickets ermöglicht.

1500 Abonnenten von denen viele z.B. auf Grund von Anbindungsproblemen, langen Anfahrten, unkalkulierbarer Dienstzeiten oder sonstigen persönlichen Gründen auf das Auto angewiesen sind und das Jobticket nicht für den ÖPNV nutzen oder nutzen können, wie die Ausnutzung des Parkhauses deutlich zeigt.

Rund 70 Euro für die Zahlung eines Jobtickets/Parkplatzes sind dabei für die Kolleginnen und Kollegen im Tagesdienst natürlich genauso belastend, wie für die vergleichbaren Gehaltsgruppen im Wechseldienst.

Von erhöhten Ticketkosten bei einem Wegfall des Jobtickets wären aber vor allem auch die kleineren Gehaltsgruppen, die ihren Dienst regelmäßig zu Tagesdienstzeiten ableisten, und die Anreisenden aus Anschlussgebieten des VRS betroffen.

Im Extremfall bedeutet die bestehende Regelung, dass die Gehaltgruppe EG 6 im Tagesdienst mit Jobticket den/die A 13er mit Wechseldienstzulage das kostenfreie Parken ermöglicht.

Es gilt nun also einen Weg zu finden, einen Ausgleich zwischen den Interessen herzustellen:

  • das Jobticket erhalten
  • das Parken bezahlbar zu gestalten
  • keine einseitige Belastung einer Mitarbeitergruppe 

Wir haben mehrere Fragen zur Parkraumbewirtschaftung an den Rechtsanwalt gerichtet, welcher den Personalrat in dieser Angelegenheit berät.

Es ist zu klären, wie die Parkraumbewirtschaftung abgekoppelt vom Jobticket aussehen kann/darf.

Welche Anreize können neben der tatsächlichen Nutzung des Tickets geschaffen werden, um den Bezug als echten Vorteil annehmen zu können?

Sind wirklich alle Möglichkeiten ausgelotet?

Was ist mit einem Zusammenschluss mehrerer Behörden, Landesbehörden, auch unterschiedlicher Ressorts?

Was ist mit einer Verwendung von Parkraumgebühren zur Aufstockung der vertraglichen Mindestabnahme beim VRS? 

Zur Klärung dieser Frage wäre auch eine klare Aussage der Behördenleitung zu den Kosten der Parkraumnutzung ohne Jobticket erforderlich.

Die Behördenleitung muss aufzeigen, welche Konsequenzen Parkraumbewirtschaftung ohne Jobticket bedeutet.

Für die „vornehme“ Zurückhaltung an diesem Punkt haben wir kein Verständnis!

Alle Konsequenzen müssen offen kommuniziert werden!

Wir wollen alles unternehmen, das Jobticket (mit oder ohne Parkraumbewirtschaftung) zu erhalten.

Dazu gehört es nach unserer Ansicht selbstverständlich auch, an die politisch Verantwortlichen heranzutreten.

In Zeiten, in denen nicht zuletzt aus umweltpolitischen Gründen und zur Entlastung der Städte von Kraftfahrzeugen über den kostenfreien ÖPNV nachgedacht wird und der ÖPNV über Kundenrückgänge klagt, kann doch wohl nicht ernsthaft auf 1500 zahlende Nutzer verzichtet werden?

Hierbei halten wir ein gemeinsames, nach Außen einheitliches Auftreten der Gewerkschaften für hilfreich.

Hierzu werden wir Abstimmungsgespräche führen. 

Der Beschluss des BDK NRW ein kostenfreies NRW Ticket einzufordern ist hiervon unberührt. Diese Forderung ist mittelfristig lösbar. Die örtliche Politik jetzt ins Boot zu holen dürfte sich auch bei der landespolitischen Frage nach dem NRW Ticket positiv auswirken.

Soweit ihr noch kreative Ideen, Hinweise oder Meinungen zu dem Thema habt, schreibt uns einfach an

BDK Köln