Jahresbericht der Bürgerbeauftragten 2023

24.07.2024

Fälle der Kategorie „die Landespolizei betreffend“ steigen weiter an.

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Ende Juni ging beim BDK BW der 6. Jahresbericht der Bürgerbeauftragten ein. Von 837 Eingängen entfallen im Berichtsjahr 2023 194 Fälle die Polizei. Das ist ein neuer Höchststand und wirft die Frage auf, welche Bereiche sich dahinter verbergen. Zunächst sind davon 17 Fälle als polizeiinterne Meldungen ausgewiesen (die im Bericht nicht näher aufgeschlüsselt werden) und die restlichen 177 Fälle betreffen Eingaben von außerhalb „die Landespolizei betreffend“ – oder im Kapitel 4 konkreter: Eingaben von Menschen, „die sich über eine polizeiliche Maßnahme beschwerten“. Die Eingaben betreffen dabei Beschwerden über persönliches Fehlverhalten und über polizeiliche Maßnahmen. Im Berichtsjahr ergibt sich bei den Eingaben folgendes Ranking:

Platz 1: 36 Fälle „Ermessensfehler“
Platz 2: 28 Fälle „Untätigkeit“
Platz 3: 26 Fälle „Umgangsformen (u.a. Beleidigung)“
Platz 4: 25 Fälle „Ermittlungsfehler“
Platz 5: 24 Fälle „Unrechtmäßige Ausübung von Gewalt“

Vorschlag zur Verbesserung der Berichtsqualität
Wir regen an, diese Zahlen in ein Verhältnis zu setzen und zwar zur Gesamtzahl der polizeilichen Einsätze pro Jahr. Durch Bildung eines Quotienten aus Gesamtzahl der Einsätze und Eingaben würde sich ein differenziertes Bild ergeben. Im Übrigen sind Quotienten auch im Bereich der PKS meist die besseren Vergleichszahlen.

Für den BDK BW stellt die Bürgerbeauftragte eine gute Ergänzung dar, für Bürgerinnen und Bürger, aber auch als Ansprechpartnerin für die Polizei Baden-Württemberg. Bei den o. g. Eingaben hätte in manchen Bereichen jedoch wohl auch der klassische Rechtsweg oder auch eine Eingabe im zuständigen Polizeipräsidium weitergeholfen. Wie wichtig bei der Gesamtbewertung im Übrigen Kontext und Vorgeschichte sind, zeigt auch ein Beispiel der Bürgerbeauftragten selbst im Bericht.

Lesenswert sind die Ausführungen von Ltd. KD Wolfgang Jaeger, Berater der Bürgerbeauftragten, zum Bereich „Generationenwandel bedingt Führungswandel – auch bei der Polizei BW“ und im Übrigen auch die parlamentarische Diskussion zum Jahresbericht – beide Texte direkt abgedruckt im Jahresbericht 2023.

Die Kritik an der Beteiligung des Hauptpersonalrats der Polizei Baden-Württemberg beim Innenministerium (HPR) in Sachen MEGAVO-Studie ist im Übrigen völlig unangemessen. Denn auch die Arbeit des HPR basiert auf einem Gesetz (Landespersonalvertretungsgesetz) und muss im Zusammenspiel von Dienststelle und Personalvertretung bei entsprechenden Mitarbeiterbefragungen beachtet werden.


Externe Quelle:
Jahresberichte der Bürgerbeauftragten Baden-Württemberg