Jahresarbeitszeitkonto kommt mit neuen Regelungen zur Arbeitszeit

18.03.2017

Mit Ablauf des 31. März 2017 tritt in der Landespolizei von Mecklenburg-Vorpommern die neue Rahmendienstvereinbarung „Arbeitszeit in der Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ in Kraft.
Jahresarbeitszeitkonto kommt mit neuen Regelungen zur Arbeitszeit

Ziel dieser Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Inneres und Europa und dem Hauptpersonalrat der Polizei ist es, unseren Beschäftigten eine höhere Flexibilität bei Planung und Gestaltung ihrer Arbeitszeiten einzuräumen. Hier sollen die Bedürfnisse der Kolleginnen und Kollegen besser mit den dienstlichen Erfordernissen in Einklang gebracht und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter gefördert werden. Dabei sind eine gleichmäßigere Lastenverteilung und Reduzierung der Mehrarbeits- und Überstundenberges unter verstärkter Einbindung des neuen Gesundheitsmanagements geplant. Eine nicht unwesentliche Rolle bei der Umsetzung dieser neuen Rahmendienstvereinbarung nimmt ein gegenseitiges Vertrauen zwischen den Beschäftigten und den Vorgesetzten ein.

Neu sein werden ab dem 1. April 2017 das für alle Angehörigen unserer Landespolizei zu führende Jahresarbeitszeitkonto, ein etwas breiterer Arbeitszeitrahmen oder Pflichtanwesenheitszeiten, die natürlich auch Ausnahmen zulassen können. Es soll zwingend erreicht werden, dass zukünftig kein Mitarbeiter unserer Landespolizei über einen zu großen Mehrarbeits- bzw. Überstundenbestand verfügen wird. Natürlich sind auch wir als Berufsvertretung überaus gespannt, ob diese anerkennenswerte Absicht tatsächlich erreicht werden kann, wo es doch an Personal mangelt und die Aufgaben und Pflichten immer wieder erweitert werden.

Für die einzelnen Dienststellen und Behörden gilt es augenblicklich, eigene Dienstvereinbarungen zur Präzisierung des Arbeitszeitrahmens in ihren Bereichen abzuschließen. Dabei muss es den Personalräten und den Dienststellenleitern gelingen, die Balance zwischen erweiterten Rechten der Mitarbeiter und dem notwendigen Dienstregime zu finden. Nicht alles kann im geschriebenen Recht zweifelsfrei definiert werden und ein Rahmen bleibt eben nur ein Rahmen.

Wir leisten dabei gerne Hilfestellung, verweisen wegen der noch größeren Fachlichkeit aber auch gerne auf den Hauptpersonalrat der Polizei, aus dessen Reihen die ersten, richtungsweisenden Ideen für einen neuen Rahmen zur Arbeitszeit stammen. Leider ist schon die genannte Rahmendienstvereinbarung lediglich ein Kompromisspapier, das vom Ministerium beeinflusst wurde und nicht alle Wünsche der örtlichen Personalräte umsetzen konnte.

Wir hoffen, dass es den Personalräten der Dienststellen nunmehr gelingen wird, alle Vorteile der neuen Regelungen in die eigenen Vereinbarungen aufzunehmen. Denn wie immer ist das Vertrauen, von dem auch die Rahmendienstvereinbarung spricht, seitens der Vorgesetzten nicht immer im ausreichenden Maße vorhanden. Hier gilt es, unnötige Überwachungs- oder einschränkende Mechanismen zu vermeiden. Unsere Leiter müssen noch viel mehr Vertrauen in die Leistungen und Fähigkeiten ihrer unterstellten Vorgesetzten sowie ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Auf der anderen Seite sollten die Personalräte bedenken, dass ihr Wirken nicht nur den Beschäftigten sondern auch der Dienststelle gelten muss.

Vermutlich wird es – wie bei den meisten Neuerungen – einige Zeit brauchen, um alle Angehörigen unserer Landespolizei an das Neue zu gewöhnen, Fehler oder Irrungen zu erkennen und gegebenenfalls auszubessern. Wir sind als Berufsvertretung der kriminalpolizeilich Beschäftigten gespannt, räumen den Neuregelungen alle Chancen ein und stehen bereit für Evaluierungen.