BW: Jährlicher Bericht zur Lokalisierung von Mobiltelefonen und präventiver TKÜ
11.07.2019
Ein Kommentar des Landesvorsitzenden Steffen Mayer:
Nach der Einführung der präventiv-polizeilichen Telekommunikationsüberwachung im Dezember 2017 enthält der Bericht erstmals auch eine Angabe über entsprechende TKÜ-Maßnahmen nach dem PolG BW. 21 TKÜ-Maßnahmen. Die Quellen-TKÜ kam 2018 nicht zum Einsatz. Alle 21 Maßnahmen wurden wie vorgesehen durch die zuständigen Gerichte geprüft und genehmigt - 17-mal im Bereich von Staatsschutzverfahren, dreimal im Bereich von Sexualdelikten und einem Vermisstenfall.
Der Bericht ist übrigens eine der bestehenden Maßnahmen, bei dem das Parlament über Maßnahmen der Polizei durch die Landesregierung unterrichtet wird. An den meines Erachtens absurden Vorschlag der Grünen in der ersten Jahreshälfte, ein parlamentarisches Kontrollgremium zur stärkeren Kontrolle der verdeckten Maßnahmen der Polizei einzurichten, darf ich erinnern. Das Parlament hat bereits ausreichend Instrumente wie das umfangreiche parlamentarische Antragswesen (bis hin zu einem Untersuchungsausschuss). Mehr Vertrauen in die Exekutive! - die zudem auch durch die Judikative kontrolliert - und im Zweifelsfall überprüft - wird, ist angebracht.
Auch die Anzahl der umgesetzten Maßnahmen im vergangenen Jahr ist weit von einer Massenüberwachung entfernt, wie es manche Gegner heraufbeschwören mit dem mahnenden Zeigefinger. Allein das Wort diskreditiert unsere oft schwierige Arbeit. Die Ermittlerin oder der Ermittler überlegt es sich mit Blick auf ihre/seine Ressourcen im Verfahren zweimal, ob eine TKÜ notwendig ist. Denn sie ist aufwendig. Aber manchmal gibt es eben keine Option.
Die Polizei braucht rechtliche und technische Möglichkeiten, die mit der Zeit - besonders der Digitalisierung - Schritt halten. Die wesentlichen Rahmenbedingungen setzt dabei die Politik. Neben dem Recht gehört hier der Bereich Ressourcen (dazu äußere ich mich oft, ich überspringe das an dieser Stelle).
Unsere Aufgabe als Polizei ist es, unsere Taktik und Methodik ständig anzupassen und weiterzuentwickeln. Eigene Schwerpunkte zu setzen und das, was wir erhalten an Ressourcen, optimal einzusetzen. Stehen bleiben, ist keine Option. Hier könnten wir an der ein oder anderen Stelle auch noch besser werden. Aufgabenkritik wäre ein gutes Mittel, für das im Alltag allerdings selten Zeit bleibt, es wäre aber wichtig. Ein Blick auf bürokratische Prozesse, Meldewege, Statistiken und vieles mehr.
Berufsverbände übernehmen die für mich wichtige Aufgabe, fachlich zu beraten, auf Problemstellungen hinzuweisen und konstruktiv-kritisch politische Prozesse zu begleiten.
Diskussionen zur weiteren Ausgestaltung des Polizeigesetz BW sind in der Gesamtschau und jetzt notwendig. Hinter verschlossenen Türen ist die Diskussion schon im Gange. Politisch steht aber jetzt erst einmal eine Sommerpause an. Übrigens nicht in den Kriminalpolizeidienststellen, da sind wir 24/7 für die Bürgerinnen und Bürger da, ohne Sommerpause. Der kleine Seitenhieb sei mir an dieser Stelle erlaubt.
Quelle: Landtag von Baden-Württemberg, PM 50/2019