IT Kriminalisten - Forderungen des BDK werden übernommen
20.10.2020
Über ein einjähriges „Zusatzstudium“ sollen diese zu IT-Kriminalisten ausgebildet werden. Diese werden als Kriminalbeamte eingesetzt, vorerst speziell in den Kommissariaten K 2 (Gewalt gegen Frauen und Kinder) und K 4 (Betrug). Dies bedeutet, dass sie eigenständig ermitteln, Wohnungen durchsuchen und unmittelbaren Zwang anwenden dürfen. Sie werden folgerichtig auch Waffen tragen. Insofern ist dies eine Neuausrichtung, die der BDK Rheinland-Pfalz seit Jahren fordert. Der Weg ist allerdings nicht ganz neu. Unter anderem in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern sind diese Neuausrichtungen bereits erfolgreich implementiert! IT-Kriminalisten sollen ein wich-tiges Bindeglied zwischen Ermittlern und IT-Analysten bzw. – Spezialisten darstellen.
Ab Oktober 2021 sollen zunächst 20 Personen die Möglichkeit bekommen diesen Weg zu beschreiten. Einstellungsbehörden bleiben auch hier die Polizeipräsidien. Die Auswahl- und Einstellungsverfahren werden in der Federführung von der HdP übernommen. Die Einstufung in die Besoldung soll je nach Berufserfahrung in der A 9 oder A 10 erfolgen. Auch die Beschäftigten, die bereits in der Polizei (z. B. K 16 oder SAB tätig sind), werden sich bewerben können.
Viele Details sind noch zu klären! Allerdings lautet ein erstes Fazit hierzu: Die Abkehr von dem seit vielen Jahren propagierten „Generalistentum“ der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz ist längst überfällig.
Dazu der Landesvorsitzende Christian Soulier: "Die Welt ist zu komplex, um sich alles selbst zu erarbeiten. Wir benötigen spezialisierte Kriminalbeamtinnen und -beamte. Das ist ein erster Schritt. Weitere müssen folgen"!