Ist es nur Vergesslichkeit oder hat das bereits Methode?

20.12.2022

Der BDK Sachsen fordert die Auszahlung der Energiepreispauschale auch für Pensionäre und Versorgungsempfänger.
moerschy - Pixabay

Bereits bei der Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf die Beamten und Versorgungsempfänger und nunmehr auch bei der Gewährung des Energiekostenzuschusses hat der Freistaat Sachsen die Zeit verschlafen. Oder die hier zu treffenden Entscheidungen zum Nachteil der Ruheständler gar bewusst ausgesetzt.

Die Pensionäre und Versorgungsempfänger bleiben von den Belastungen der Inflation und steigenden Energiekosten nicht verschont. Dem wird in keiner Weise Rechnung getragen. Bislang bleibt der Kreis der Anspruchsberechtigten, die (noch) keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, für die Gewährung der Pauschale außen vor.

Während die Auszahlung der Energiepreispauschale für die aktiven Beamten und Tarifangestellten des Freistaates im September 2022 erfolgte und darüber durch das Landesamt für Steuern und Finanzen breit informiert wurde, -nachzulesen über die Homepage des LSF-; zu den Pensionären und Versorgungsempfängern kein Wort. Diese werden zu allen anderen Anspruchsberechtigten schlechter gestellt.

Aus den Augen, aus dem Sinn. Wertschätzung für unsere Pensionäre und Versorgungsempfänger? Fehlanzeige!

Unsere Kolleginnen und Kollegen haben Jahrzehnte lang einen guten Dienst für den Freistaat Sachsen geleistet und haben dafür im Ruhestand auch Wertschätzung verdient.

Wir fordern eine umgehende Berücksichtigung der Pensionäre und Versorgungsempfänger für den Energiekostenzuschuss in Anlehnung der Regelungen für steuerpflichtige Arbeitnehmer und Rentenempfänger.

Kleiner Nachtrag: Die Ruhebezüge sind durchweg steuerpflichtig. Da zögert das Finanzministerium auch nicht in der Beitreibung der Steuerschuld bei den Ruheständlern.

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