Internationale Fachkonferenz am 21. März 2019
22.03.2019
Im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg trafen sich Experterinnen und Experten aus 24 Ländern sowie Europol, um sich auszutauschen.
Besonders in Erinnerung wird den Teilnehmenden sicherlich die Darstellung des israelischen Polizeikollegen bleiben. Er sprach von einem neuen Phänomen, des lonesome terrorist, in Israel, der mit einfachsten Mitteln großen Schaden anrichtet. Ein Phänomen aus dem Nichts, dessen Ursprung bis heute ungeklärt ist.
Bezeichnend war die mehrfach vorgetragene Empfehlung der deutschen Vertreter, ein bundeseinheitliches Polizeigesetz auf den Weg zu bringen. Eine Forderung, die der BDK bereits seit vielen Jahren auf der Agenda hat - bislang aber ohne Ergebnis. Zu groß war die Anzahl der Zweifler und Blockierer in unserer föderalistischen Struktur.
Die Zeit ist allerdingsf reif und es gibt inzwischen erste Lichtblicke - aber noch ist das Musterpolizeigesetz II nicht geschrieben und umgesetzt. Gerade bei der polizeilichen Begegnung und Bearbeitung der Gefährderproblematik wird deutlich, dass unterschiedliche Polizeigesetze mit unterschiedlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen wenig sinnvoll sind. Man denke an den Umzug eines Gefährders, der mit polizeirechtlichen Maßnahmen im Land A überzogen ist und bei dem es im Ziellland B keine entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen gibt; Beispielsweise für die präventive TKÜ. Die bundesweite StPO wird diese Lücke richtigerweise nicht schließen, hier helfen nur gemeinsam vereinbarte präventivpolizeiliche Befugnisse.
Der Vertreter des BKA, Leiter des Staatsschutzes, brachte dann auf den Punkt, was auch wir als Berufsvertretung nicht müde werden anzusprechen: Die Aufgaben steigen (nicht nur im Staatsschutz aber gerade auch da), die Gefährderzahlen und Verfahrenszahlen nach §§ 129a, b StGB sind exorbitant angestiegen - im gleichen Maße sind die personellen Ressourcen in Polizei und Justiz aber nicht mitangewachsen. Gleiches gilt für die Servicedienstleistungen wie beispielweise den Bereich der IT-Beweissicherung. Das sind nicht nur geringe Herausforderungen, das sind echte Problemlagen. Erkundigen Sie sich einfach einmal bei Ihrem Staatsschutzdezernat, wie viele Beamtinnen und Beamten aus allen Disziplinen für eine 24/7-Maßnahme eines hoch eingestuften Gefährders benötigt werden.
Das BKA reagiert mit zusätzlichen 500 Stellen im Staatsschutz und baut dazu auch seine TE-Struktur um. Hinzu kommen zusätzlich bereits oben erwähnte polizeiliche Servicedienstleister.
Vielleicht sollten wir in Baden-Württemberg über ein Anti-Terror-Programm IV sprechen?
Eine gelungene Veranstaltung, die Landeskriminaldirektor Klaus Ziwey mit dem Hinweis schloss, dass einerseits die vorhandenen Informationen ausgetauscht werden müssen und andererseits auch Methoden, Arbeits- und Herangehensweisen zwischen den Playern ausgetauscht werden müssen. Das kann man nur unterstreichen.
Wir beglückwünschen die Organisatoren zu dieser guten Fachveranstaltung in BW.
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