Innenminister Caffier für klare Antworten des Staates bei Angriffen auf Vollzugskräfte

13.06.2016

Nachdem besonders aus den Justizministerien der Länder – auch aus MV – der Ruf nach härteren Strafen bei Angriffen auf Vollzugsbeamte immer lauter wurde, sendet Landesinnenminister Lorenz Caffier eine nachvollziehbare und sicherlich wirksame Botschaft.
Innenminister Caffier für klare Antworten des Staates bei Angriffen auf Vollzugskräfte

In der Vergangenheit wurde öffentlich vielfach der Ruf nach härteren Strafen bei Angriffen auf Staatsdiener und Rettungskräfte oder einem eigenen Paragraphen zum Schutze der Vollzugskräfte gerufen. Genau wie einige wenige politisch Verantwortliche gaben wir als Berufsvertretung der kriminalpolizeilich Beschäftigten zu bedenken, dass – auch höhere - Strafandrohungen kaum einen Abschreckungseffekt erreichen. Viel wichtiger scheint uns eher eine zügige und deutliche Bestrafung festgestellter Rechtsbrüche gegen Staatsdiener zu sein.

Im Vorgriff auf das ab 15. Juni 2016 stattfindende Treffen der Länderinnenminister möchte unser Innenminister Lorenz Caffier eine gemeinsame Linie der Bundesländer beim Schutz der Vollzugsbeamten erreichen. Minister Caffier erklärte dazu, dass Angriffe auf Polizisten in keiner Form zu tolerieren sind und der Staat sich beispielsweise gewalttätige Aktionen bei Demonstrationen oder Sportereignissen nicht bieten lassen wird. Dabei spricht Lorenz Caffier nicht von höheren Strafen, sondern will vernünftigerweise den Schutz der bestehenden Strafrechtsnorm in seinem Strafrahmen auch noch oben ausnutzen sowie ihn auch auf andere öffentlich Bedienstete wie Feuerwehrleute oder Sanitäter ausdehnen. Bislang sei die Ausrichtung des strafrechtlichen Schutzes zu sehr auf Polizisten fokussiert. Innenminister Caffier hofft sehr, mit seinem Länderkollegen zu einem gemeinsamen Nenner zu gelangen, da sie eine Gesamtverantwortung tragen.

Aus Sicht unserer Berufsvertretung ist dem Bekenntnis von Minister Lorenz Caffier nur beizupflichten. Höhere Strafandrohungen bewirken offenbar nichts, solange eine umgehende, klare Antwort seitens der Strafverfolgungsorgane nicht erfolgt. Erst einmal sollte der bestehende Strafrahmen auch ausgenutzt werden und das bei allen in Frage kommenden Berufsgruppen.