UPDATE! Umsetzung der Tarifeinigung vom 15.03.2024 in Hessen und Übernahme für die Beamtinnen und Beamten
07.05.2024
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat in seiner Pressemitteilung am 15.03.24 folgendes mitgeteilt:
Die Beschäftigten erhalten 3.000 Euro einmalige steuerfreie Sonderzahlung als Inflationsausgleich in drei Tranchen mit Stichtag 15. März* und Auszahlung mit dem Gehalt im Mai 2024, im Juli 2024 und im November 2024.
Die Beschäftigten erhalten 200 Euro monatlich mehr Gehalt ab Februar 2025.
Die Beschäftigten erhalten 5,5 Prozent monatlich mehr Gehalt ab August 2025.
Die Jahressonderzahlung wird für die Entgeltgruppen 1-8 auf 90 % und für die Entgeltgruppen 9a-16 auf 60 % angehoben.
*Stichtag 15 März bedeutet gemäß Vereinbarung der Tarifparteien, dass am 15. März 2024 ein Arbeitsverhältnis bestanden haben muss und zwischen 1 Februar 2024 und 1. November 2024 an mindestens einem Tag Anspruch auf Gehalt bestand. Dann erhält man die 1.000 Euro mit dem Gehalt Ende Mai 2024 ausgezahlt. Das gleiche gilt für die Stichtage 1. Juli 2024 und 1. November 2024 bzw. die Überweisung der 1.000 Euro mit dem Gehalt Ende des Monats. Näheres kann man der Vereinbarung zur Sonderzahlung entnehmen.
Weitere Infos kann man unseren Artikel zum Tarifabschluss entnehmen.
Übernahme des Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten
In der o.g. Pressemitteilung vom 15.03.24 hat das Innenministerium mitgeteilt:
Das Tarifergebnis soll zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen werden.
UPDATE: Am 7. Mai 2024 hat die Regierungsfraktion einen Gesetzesentwurf zur Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (Drucksache 21/519) vorgestellt.
Im Gesetzesentwurf steht nun konkret, wie die Umsetzung für die Beamtinnen und Beamte aussieht:
Drei steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen zu je 1.000 Euro mit dem Gehalt im Juni 2024, Juli 2024 und November 2024, wenn man zum Stichtag 15. März 2024, 1. Juli 2024 und 1. November 2024 ein Dienstverhältnis bestand und zwischen 1. Februar 2024 und 1. November 2024 an mindestens einem Tag ein Anspruch auf Bezüge bestand.
Die Regelungen gelten auch für Versorgungsempfänger. Anwärter erhalten nur jeweils 500 Euro Inflationsausgleichszahlung. Bei Teilzeitbeschäftigung erhält man die Inflationsausgleichszahlung ermäßigt entsprechend der wöchentliche Arbeitszeit.
Ab Februar 2025 werden die Bezüge um 4,8 Prozent erhöht.
Ab August 2025 werden die Bezüge um 5,5 Prozent erhöht.
Der BDK wird seine Mitglieder zeitnah über alle neuen Infos in Sachen Besoldung informieren.