Informationen über kriminelle Geschäfte sind keine "Geschäftsgeheimnisse"

12.12.2018

Kriminelle Subkulturen der Finanzindustrie haben die deutschen und europäischen Steuerzahler in einem unvorstellbaren Ausmaß geschädigt.

Der Diesel–Abgas-Skandal beschäftigt seit Jahren die deutsche Öffentlichkeit sowie die Gerichte. Auch deutsche Finanzinstitute stehen ein weiteres Mal im Verdacht, sich daran beteiligt zu haben, Waschanlagen für schmutziges Geld in Schattenfinanzplätzen zu installieren. Allein diese Beispiele zeigen, dass der Aufdeckung derartiger Wirtschafts- und Finanzkriminalität überaus große Bedeutung zukommt.

"Mitarbeiter von Banken oder Unternehmen, die kriminelle Machenschaften ans Licht bringen, muss unsere Rechtsordnung umfangreich schützen. Der heute im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages diskutierte Gesetzentwurf bleibt um Längen hinter diesen Anforderungen zurück und erfüllt außerdem die europäischen Richtlinien nicht vollständig. Der Bundestag muss hier dringend nachbessern!", fordert der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler.

Zwei Dinge muss der Gesetzgeber eindeutig klarstellen:
- Information über kriminelle Machenschaften in Unternehmen und Banken sind keine schützenswerten "Geschäftsgeheimnisse".
- Mitarbeiter, die solche Informationen preisgeben, sind keine "Rechtsverletzer".

Der deutsche Bundestag ist nun gefordert, die Mängel im Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums im Nachgang zur heutigen Anhörung zu beheben.

diesen Inhalt herunterladen: PDF