Inflationsausgleichsprämie zu 100 % übertragen und ausbezahlen
19.12.2023
Die Inflation greift uns seit vielen Monaten tief in den Geldbeutel. Beim Einkaufen, bei Dienstleistungen oder auch bei der Anpassung der Versicherungsprämien. Das betrifft alle Menschen gleichermaßen, dabei ist es egal, ob sie in Teilzeit arbeiten oder schon im Ruhestand sind.
Da die ausverhandelten Inhalte im TV-L erneut einen Reallohnverlust bedeuten, sollte wenigstens das Mittel der Inflationsausgleichsprämie genutzt werden, um den Verlust abzumildern.
Bei Teilzeitbeschäftigten soll nach bisherigem Kenntnisstand eine Kürzung wie im Bund erfolgen, also anteilig ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit. Aber gerade dieser Personenkreis arbeitet zumeist in Teilzeit aus Gründen wie Kindererziehung oder Pflege von Angehören.
Nach den derzeitigen Plänen soll die Inflationsausgleichsprämie auf die Ruheständler anteilig gemäß ihres individuell erreichten Versorgungssatzes, also maximal 71,75 Prozent, ausbezahlt werden.
Wir halten das für falsch und fordern die Landesregierung auf, die Inflationsausgleichsprämie jeweils zu 100 % auszubezahlen.
Die Landesregierung Baden-Württemberg möchte zusammenfassend den Weg des Bundes gehen, der eine solche Regelung bereits für seinen Bereich getroffen hat. Wir gehen davon aus, dass eine Gesetzesvorlage zur Übertragung des Tarifergebnisses für Baden-Württemberg diese Regelung so enthalten soll und werden uns auch dort nochmals positionieren.