Inflationsausgleich Bayern – wann kommen die 3000 Euro?
28.02.2024
„Die Einmalprämie (1.800 €) und die Monatszahlungen (120€) zum Inflationsausgleich für Januar bis März werden in Bayern Ende März 2024 in einer Zahlung (steuerfrei) ausgezahlt.
Dies gilt im staatlichen Bereich einheitlich für alle Beschäftigten des Freistaates Bayern – (für tarifbeschäftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger).“
Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss zur Anpassung der Besoldung in Bayern wurde veranlasst, dass die Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen auch im Beamtenbereich mit den Bezügen für den Monat April 2024 erfolgen kann.
Beachte aber: Lt. LFF finden die Vorschriften des Teils 1 des BayBesG auf die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung Anwendung! (dies bedeutet z.B. Kürzung bei Teilzeitbeschäftigung).
Näheres über die Webseite des LFF („Informationsblatt zu den Inflationsausgleichszahlungen“ vom 01.02.2024).
Quelle: www.oeffentlicher-dienst-news.de