Impfpflicht oder Verpflichtung?
12.12.2021
Selten gestaltete sich die Findung eines gemeinsamen Konsens zu einer Positionierung schwieriger. Das große Spektrum unterschiedlicher Auffassungen wurde bereits im BDK Vorstand deutlich, erstreckt sich jedoch über die Polizei hinaus in die gesamte Gesellschaft. Ausschlaggebend hierfür sind nicht zuletzt Informationsdefizite, die in der Natur der Sache begründet sind. Wir haben es mit einer Pandemie zu tun, über deren Bewältigung wir leider erst im Nachgang Gewissheit erlangen werden.
Dabei sollte und muss die Polizei jedoch in einem anderen Kontext betrachtet werden.
Die Diskussion um die Wahrung des Grundrechtes auf persönliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 GG war und ist geprägt vom Anspruch auf die eigene individuelle Entscheidung. Diese Freiheit auf individuelle Entscheidung ist nicht grenzenlos. Indem durch die eigene Entscheidung das Grundrecht nach Artikel 2 für Teile der Gesellschaft beschränkt wird, ist eine rechtliche Güterabwägung vonnöten. Diese Abwägung ist insgesamt schwierig aber für breite Kreise der Bevölkerung relativ klar zu beantworten. Für spezielle Berufsgruppen ist allerdings ein anderer Betrachtungswinkel anzulegen. Stark in der öffentlichen Diskussion ist die Forderung nach einer Impfpflicht für Lehrkräfte und Pflegepersonal.
Auch für uns als Polizeibeamte ist ein weitergehender Rahmen anzulegen. Allgemein kann der Bürger - die Öffentlichkeit - erwarten, dass von der Polizei und somit von den Polizeibeamten, keine Gefahren ausgehen und die Institution Polizei rechts- und gesellschaftskonform handelt. Gewissermaßen ergibt sich hier eine sozialbegründete Garantenstellung gegenüber der Gesellschaft. Über die Negativwirkungen von fehlenden Immunisierungen braucht man vor dem Hintergrund der aktuellen Lage nicht ernsthaft diskutieren. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum mehr.
Dieser Anspruch der Gesellschaft ergibt sich aus der Aufgabestellung heraus. Nahezu ausschließlich sind die dienstlichen Handlungen im öffentlichen Raum und im direkten Kontakt mit dem Bürger zu absolvieren. Beispielhaft ist schon kritisch zu sehen, sicher rechtlich angreifbar und der Öffentlichkeit auch nicht zu vermitteln, wenn Polizeibeamte in der Durchsetzung der 2G-Regel den Impfstatus von Betroffenen in öffentlichen Einrichtungen kontrollieren, bei Feststellungen von Verstößen diese gar sanktionieren, selbst aber die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen nicht mitbringen (müssen).
Wir sehen auch eine Verpflichtung aus beamtenrechtlichen Bestimmungen. Wir haben die Pflicht, alles zu leisten, die eigene Gesundheit zu wahren, eben um der Pflicht zur „stetigen“ Dienstleistung nachkommen zu können. Eine Verweigerung der Immunisierung durch Impfung unter Inkaufnahme schwerer Erkrankungen ist mit dieser Pflichtlage nicht vereinbar. Das unterscheidet uns eben vom Status des normalen Bürgers. Dafür genießen wir auch die Vorteile der Alimentation durch den Dienstherren.
Zudem ist ein hoher Stand Geimpfter Ausdruck von gelebter Berufsethik und Solidarität mit der Gesellschaft, ja auch mit unseren Kolleginnen und Kollegen.
Wir begrüßen die Impfkampagne in der sächsischen Polizei und rufen alle Kolleginnen und Kollegen auf, diese Angebote aktiv anzunehmen und sich dem nicht zu verschließen. Wählen wir den Weg der Verpflichtung, der inneren Bereitschaft, auch um eine dann wohl kommende Pflicht zu umgehen.