Höhere Strafen sind wohl kein besserer Schutz für Einsatzkräfte
10.02.2017
Selbstredend stellen wir uns als Berufsverband der kriminalpolizeilich Beschäftigten nicht gegen die angedachte Ausweitung des Strafrahmens oder die umfassendere Verfolgung aller Attacken gegen Rettungs- und Hilfskräfte. Wer solche Einsatzkräfte an der Ausübung ihrer Aufgaben und Pflichten hindert, soll und muss dafür gemaßregelt werden. In welcher Art und Weise die Verfolgung von Unrecht geschehen soll, unterliegt dem Strafverfolgungsanspruch des Staates. Das ist aus unserer Sicht allerdings nur die eine Seite.
Vielfach bemerken wir bei diesem Thema auch ein Schulterklopfen, weil die jetzt auf den Weg gebrachte Strafverschärfung als verbesserter Schutz für die Einsatzkräfte bezeichnet wird. Wir haben bereits in einem Artikel vor einigen Wochen erklärt, dass ein Gesetz oder einzelne Paragraphen niemanden schützen. Es wird die Verletzung der Rechtsnorm geahndet. Dabei bleibt zweifelhaft, ob eine Strafe oder eine Strafverschärfung überhaupt eine präventive oder abschreckende Wirkung entfalten. Die Rechtsgeschichte steht offensichtlich dagegen. Außerdem sollte einmal festgestellt werden, ob und in wie vielen Fällen Straftäter nach der bestehenden Version des Widerstandsparagraphen überhaupt mit der Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsentzug belegt worden sind. Spätestens bei einer ernüchternden Antwort darf die Wirkung einer Strafverschärfung angezweifelt werden.
Respekt oder gar Anerkennung lassen sich nicht mit einem Gesetz erzeugen. Unsere Gesellschaft hat einfach zu lange mehrheitlich geduldet, dass Amtsträger, die ja nach ketzerischen Meinungen ohnehin zu viel Geld bekommen und zu faul sind, eben auch mal geschlagen, getreten oder beleidigt werden. Das staatliche Gewaltmonopol hat an Wirkung deutlich verloren.
Will man aber die Einsatzkräfte besser schützen, müssen die Ursachen der Angriffe auf unsere Ordnungs- und Rettungskräfte beseitigt oder tatsächliche Schutzmechanismen geschaffen werden. Hierzu gibt es in der aktuellen Diskussion keine Beiträge. Vermutlich muss die jetzige Gesetzesinitiative eher als Wahlkampfmittel gelten. Wir können als Berufsvertretung nur weiter abwarten, was die Politik tut, um uns wirklich besser zu schützen.