Höhere Strafen für Einbrecher geplant

12.05.2017

Das Bundeskabinett initiierte jetzt eine Gesetzesänderung, danach sollen die Täter bei einem Einbruch in eine „dauerhaft genutzte Privatwohnung“ mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft zur Verantwortung gezogen werden.
Höhere Strafen für Einbrecher geplant

Als nordöstlichster Landesverband der kriminalpolizeilich Beschäftigten nehmen wir diesen Vorstoß der schwarz-roten Koalition in Berlin gerne zur Kenntnis. Die eigene Wohnung oder das eigene Haus bedeuten für den Einzelnen sicherlich eines jener Güter, die ihm besonders am Herzen liegen und deshalb außerordentlich schützenswert sind. Nicht umsonst schützt der Artikel 13 unseres Grundgesetzes die Wohnung in besonderem Maße, jeder Bürger will seine Wohnung sicher und geschützt sehen.

Die Bundesregierung will deshalb die generelle Mindeststrafe für den Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöhen, der minder schwere Fall soll zukünftig entfallen und die Höchststrafe soll weiterhin bei zehn Jahren Freiheitsentzug liegen. Bislang galt ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahre Haft, im minder schweren Fall zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Die Heraufqualifizierung des Wohnungseinbruchs zum Verbrechenstatbestand bedeutet für die Ermittler, dass sich die Möglichkeiten strafprozessrechtlicher Untersuchungen erweitern lassen. Allerdings setzt das die Ermittlung von Tatverdächtigen voraus. Und hier beginnen dann wohl die praktischen Konflikte - diese heißen insbesondere Aufklärung und Personal.

Die so genannte Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruch liegt bundesweit bei etwa 17%, ist aber in Mecklenburg-Vorpommern ungefähr doppelt so hoch. Wie wir schon des Öfteren klarstellen mussten, ist diese Quote kein tatsächliches Ergebnis einer Tataufklärung, sondern lediglich ein Beleg für die Ermittlung eines Tatverdächtigen durch die Polizei. Ob dieser die Tat wirklich begangen hat und er dafür auch verurteilt wird, spielt dabei keine Rolle. Hier wäre es nach unserer Auffassung sinnvoll, mit einer Verurteiltenstatistik zu argumentieren statt mit der leicht beeinflussbaren Aufklärungsquote. Die Zahl der verurteilten Wohnungseinbrecher dürfte in ganz Deutschland sehr gering sein und verdeutlicht damit, wie groß oder eben wie klein der Kreis der von der neuen Regelung betroffenen Täter sein wird.

Das nächste Problem wird – wie immer – das oft als zu gering eingeschätzte Personal der Polizei sein. Ein Wohnungseinbrecher muss natürlich erst einmal gefasst werden, hier hilft eine bloße Gesetzesverschärfung nicht weiter. Selbst Bundesjustizminister Heiko Maas spricht in diesem Zusammenhang von mehr benötigten Polizisten.

Wir schließen uns diesem Statement von Herrn Maas gerne an. Eine abschreckende Wirkung dieser geplanten Gesetzesverschärfung sehen wir kaum. Helfen können nur fachorientiert ausgebildete Schutzleute und Kriminalisten, die aufgrund besserer Rahmenbedingungen in unserer Landespolizei auf eine ausreichende Karriere hoffen können, endlich wieder motiviert agieren und von unnötiger Verwaltungs- und Bürokratiearbeit oder Führungsfehlern verschont werden.