Hinausschieben des Ruhestandes auch weiterhin möglich
13.04.2017
Nachdem die finanziellen Voraussetzungen innerhalb des Landeshaushaltes geprüft worden sind, wurde nunmehr allen Angehörigen des ehemaligen mittleren und gehobenen Dienstes unsere Landespolizei die Möglichkeit eröffnet, ihre Dienstzeit über die gesetzliche Ruhestandsgrenze hinaus zu verlängern. Dabei gelten natürlich die Vorgaben des Haushalts. Derzeit kann die Verlängerung bis längstens zum 30.06.2018 beantragt werden. Die Anträge müssen auf dem Dienstweg an das Ministerium für Inneres und Sport, Referat 420, gerichtet werden.
Zwingende Erfordernisse für die Genehmigung einer Dienstzeitverlängerung sind – wie immer – die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung sowie eine Einschätzung der personalführenden Dienststelle zum gestellten Antrag. Bereits gestellte Anträge werden ebenfalls kurzfristig geprüft und den Interessenvertretungen vorgelegt.