Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand auch weiterhin möglich

19.07.2016

Wie das Ministerium für Inneres und Sport in einer aktuellen Mitteilung im Intranet unserer Landespolizei ausführte, sind Verlängerungen der Lebensarbeitszeit auch über den 31. Dezember 2016 hinaus möglich und natürlich gewollt.
Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand auch weiterhin möglich

Adressaten sind (noch) beschäftigte, verbeamtete Kolleginnen und Kollegen, die in den nächsten Monaten die gesetzliche Regelaltersgrenze erreichen und die noch für eine längere Zeit im aktiven Dienst verbleiben wollen. Momentan besteht ein grundsätzliches dienstliches Interesse an einer Verlängerung von Lebensarbeitszeiten über den 31. Dezember 2016 hinaus. Allerdings ist der Zeitraum der zusätzlichen Arbeitszeiten aus haushaltsrechtlichen Gründen auf den 30. Juni 2017 begrenzt.

Die Voraussetzungen für eine längere Tätigkeit sind selbstverständlich die gesundheitliche und fachliche Eignung, die von den personalführenden Dienststellen einzuschätzen ist.

Anträge auf ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand müssen auf dem Dienstweg an das

Ministerium für Inneres und Sport

Referat II 420

eingereicht werden. Die Anträge werden dann kurzfristig geprüft und mit den einzubeziehenden Interessenvertretungen abgestimmt. (Quelle: Ministerium für Inneres und Sport in Mecklenburg-Vorpommern)