Herzliche Glückwünsche zum 80. Geburtstag an Dr. med. Wolfgang Mattig

26.09.2024

Der BDK gratuliert dem Rechtsmediziner und Hans-Gross-Preisträger Med.-Rat Priv.-Doz. Dr. med. Wolfgang Mattig zum 80. Geburtstag
Herzliche Glückwünsche zum 80. Geburtstag an Dr. med. Wolfgang Mattig

Am 26. September begeht der hervorragende Rechtsmediziner und langjährige Direktor des Brandenburgischen Landesinstituts für Rechtsmedizin (BLR) Potsdam, Med.-Rat Priv.-Doz. Dr. med. Wolfgang Mattig seinen 80. Geburtstag.

Der Jubilar hat sich im Verlaufe seiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsmediziner, davon zudem seit 1983 als Direktor des Instituts für Gerichtliche Medizin Frankfurt (Oder) und seit der Gründung des BLR 1991 bis zum Eintritt in den Ruhestand 2009 als Direktor des Brandenburgischen Landesinstituts für Rechtsmedizin verdient gemacht. Eine bekannte Boulevardzeitung bezeichnete ihn 1994 gar als „Sherlock Holmes in Weiß“.

Ein besonderes Anliegen war ihm die Sicherung der rechtsmedizinischen Versorgung unter den Bedingungen des dünnbesiedelten Flächenlandes Brandenburg. Seine Aussage aus dem Jahre 2015 hat weiter Bestand:

„Ein Flächenland wie Brandenburg braucht wegen der moderaten Bevölkerungs- und damit Fallzahl [...] zwar nur ein einziges rechtsmedizinisches Institut, [...] aber mindestens zwei, optimal drei Standorte. Jede Standortreduktion führt zwingend entweder zu Kostensteigerungen oder Versorgungsmängeln.“

Die Schwierigkeiten der rechtsmedizinischen Versorgung in einem Flächenland hat er 2004 in einem Beitrag für „DER KRIMINALIST“, der Zeitschrift des BDK beschrieben.

Die enge Zusammenarbeit mit Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft war für Dr. med. Wolfgang Mattig stets eine Selbstverständlichkeit: „Ich habe neben der Suche nach der wissenschaftlich begründeten Wahrheit die Aufgabe des Gerichtsmediziners immer auch darin gesehen, anderen Fachgruppen, insbesondere Juristen und Kriminalisten, schwierige medizinische Sachverhalte verständlich zu machen, ohne mich über sie erheben.“

In diesem Sinne war die Begleitung von Sektionen und der fachliche Austausch mit ihm für mich immer ein besonderes Erlebnis. Mit seiner Art der Zusammenarbeit mit den Ermittlern steht Dr. med. Wolfgang Mattig in der Tradition von Hans Gross, dem Begründer der Kriminalistik als Wissenschaft, der bereits vor 130 Jahren betonte:

„Ich behaupte: Wo UR. [Untersuchungsricher] und Gerichtsarzt nicht im regsten, freundschaftlichen Verkehre sind, da ist von der Thätigkeit beider, namentlich aber des ersteren nicht viel zu erwarten."

Zu seinen Verdiensten gehört, dass es im Land Brandenburg allen Begehrlichkeiten und Widerständen zum Trotz nicht nur ein eigenständiges Landesinstitut für Rechtsmedizin, sondern zumindest auch eine Außenstelle in Frankfurt (Oder) gibt. Eine zweite, für die sich nach wie vor Cottbus anbieten würde, ist leider bisher eine Vision geblieben.

Hervorzuheben ist der unermüdliche Abwehrkampf von Wolfgang Mattig gegen den Rotstift auch bei der brandenburgischen Rechtsmedizin“. Er war „trotz der personell stets knappen Ressourcen immer ein Verfechter einer fachlich wie ethisch hervorragenden gerichtsmedizinischen Arbeit in Brandenburg. Dabei scheute er weder die mediale Öffentlichkeit, wenn er als Warner vor weiterem Aderlass bei der rechtsmedizinischen Versorgung auftrat, noch sein Engagement als Privatdozent, wo er den an der Europa-Universität Viadrina angehenden Juristen Grundlagen und Notwendigkeiten weiterentwickelter rechtsmedizinischer Arbeit nahebrachte.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte in ihm stets einen kompetenten und engagierten Mitstreiter, wenn es um den Erhalt einer qualitativ hochwertigen Untersuchung von Verbrechen gegen Leben und Gesundheit ging und Standard für die ärztliche Leichenschau erhalten und durchgesetzt werden sollten.

Dr. med. Wolfgang Mattig nahm auch kein Blatt vor den Mund, wenn der Kriminalpolizei im Rahmen sog. Polizeireformen strukturelles Ungemach und Personalabbau drohten. Den Mehrwert gut ausgebildeter Kriminalisten vor Ort bei Todesermittlungssachen wusste er zu schätzen. Sie sind neben vielen anderen guten Gründen der unabdingbare fachliche Filter, um unnötige Alarmierungen der Rechtsmedizin möglichst gering zu halten.

1985 würdigte die Gesellschaft für Gerichtliche Medizin der DDR Wolfgang Mattig mit der Richard-Kockel-Medaille, die für besondere wissenschaftliche Erkenntnisse verliehen wurde.

2015 ehrte der BDK Brandenburg Dr. med. Mattig 2015 mit seiner höchsten Auszeichnung, dem Hans-Gross-Preis für herausragende Verdienste um die Kriminalistik. 

Der BDK gratuliert dem Jubilar ganz herzlich zu seinem 80. Geburtstag und wünscht ihm noch lange eine gute Gesundheit.

Wolfgang Bauch
Ehrenvorsitzender BDK Brandenburg