Herausforderungen für die Kriminalpolizei durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

27.07.2020

Der NDR berichtete jüngst in einem Artikel am 20.07.2020 über mögliche neue Stellen in Hamburg zur Bekämpfung der Hasskriminalität. Bezugnehmend darauf fragen auch wir uns, welche Auswirkungen das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität auf die Kriminalpolizei in Mecklenburg-Vorpommern haben wird. Mit dem Gesetz sind soziale Netzwerke verpflichtet, dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle bestimmte strafbare Inhalte zu melden, die den sozialen Netzwerken durch eine Beschwerde bekannt und von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Hierbei geht es insbesondere um Morddrohungen und Volksverhetzungen. Die unzureichende Einrichtung eines Meldesystems durch einen Anbieter soll bußgeldbewehrt sein. Die Tätigkeit des BKA im Rahmen der Zentralstellenfunktion zur Unterstützung bei der Verfolgung von Straftaten beschränkt sich im Hinblick auf das vorliegende Verfahren auf die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die zuständige Strafverfolgungsbehörde auf Landesebene festzustellen. Das BKA übernimmt insoweit keine weiteren Maßnahmen der Strafverfolgung. Somit verbleibt die eigentliche kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft in den Bundesländern. Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität wird für M-V mit vorsichtig geschätzten 4000 Fällen pro Jahr zusätzlich zu rechnen sein.
Kriminalpolizei

Das neue Gesetz wirft eine Reihe von Fragen und Problemstellungen für die Polizei auf:

Sprache ist sehr vielfältig und kann vom Empfänger falsch verstanden werden. Es sind Fallkonstellationen denkbar, in denen die Interpretation von geposteten Kommentaren bzw. von Sprache und Bildern der Nutzer im Graubereich der Satire oder des Sarkasmus durch Mitarbeiter der sozialen Netzwerke oder deren Nutzer rechtlich falsch bewertet bzw. verstanden werden.

So sind etwa einige „lustige“ und weniger „lustige“ Beispiele der Kommasetzung hier zu lesen, und das sind nur Sätze, in denen ein einzelner geschwungener Strich - nämlich ein Komma - den kompletten Sinn verändert. Auch künstliche Intelligenz wird hier an ihre Grenzen stoßen.

Das neue Gesetz wird auch die Mitarbeiter*innen im Staatsschutz betreffen. Ob die Anbieter von sozialen Netzwerken alle rechtlich relevanten verfassungsfeindlichen Symbole kennen und rechtlich sicher bewerten können, wird die Zukunft zeigen, darf aber durchaus bezweifelt werden. Ebenso darf angezweifelt werden, ob mögliche politische Motivationen von Tätern durch Mitarbeiter*innen sozialer Netzwerke erkannt werden. Dafür ist dieses Feld zu weit und individuell, als dass man es in Gänze erfasst. Die neue Rechte gibt sich viel Mühe, Rechtsextremismus unterschwellig und beiläufig subtil durch vermeintlich normale Äußerungen/Kommentare zu verbreiten.

Außerdem ist es ein Novum, dass gewinnorientierte privatrechtliche Organisationen (soziale Netzwerke), deren Geschäftsmodell auf hohe Nutzerzahlen und dementsprechend hohe Werbeeinnahmen beruht, verpflichtet werden, gesetzliche Verstöße direkt an das BKA zu melden. Bleibt nur zu hoffen, dass die Daten der sozialen Netzwerke in strukturierter Form ans BKA angeliefert werden, um sie einfach weiterverarbeiten und an die Landespolizeien weitergeben zu können.

Wie intensiv werden die Ermittlungen sein?

Die Kriminalpolizei in M-V und den anderen 15 Bundesländern ist schon heute in vielen Arbeitsbereichen stark mit Fällen überlastet und der Aktenstapel von vielen Kolleg*innen wird nicht kleiner, sondern im Gegenteil immer größer. Daher fragen wir uns berechtigterweise, wie intensiv die Ermittlungen sein werden, wenn eine überlastete Kollegenschaft noch mehr Fälle von sozialen Netzwerken dazubekommt, ohne dass ein nennenswerter Stellenzuwachs in der Kriminalpolizei insgesamt erkennbar ist. Tiefergehende intensive Ermittlungen sind hier eher nicht zu erwarten, sondern eher - dem Umstand geschuldet - oberflächliche, bei denen nur die dümmsten/unvorsichtigsten Nutzer identifiziert werden und ein Gerichtsverfahren auf diese zukommt.

Sicherlich wird es auch in Abhängigkeit des Kontrolldrucks der Anbieter von sozialen Netzwerken und deren ordnungsgemäße Nutzerschaft eine Anpassung bzw. Flucht der Täter aus den sozialen Netzwerken geben, wenn diese merken, dass sie stärker beobachtet und verfolgt werden. Denn da wo der Kontrolldruck steigt, findet generell eine Verdrängung in andere digitale und analoge Räume statt, die weniger beobachtet werden. Denkbar ist auch, dass die Anbieter sozialer Netzwerke etwas großzügiger in der Auslegung sind, was illegal ist und was nicht, um ihrer Nutzerschaft nicht allzu sehr zu verschrecken. Denn weniger Nutzer bedeuten auch weniger Werbeeinnahmen und das steht in Konflikt mit dem Geschäftsmodell vieler sozialer Netzwerke.

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

Kommen wir gleich zum nächsten Problem - die fachlichen Voraussetzungen zur Bekämpfung von Hasskriminalität. Dazu gehören neben einer guten Rechtskenntnis, wie man im Internet ermitteln darf und wie nicht, auch eine technisch gute Ausstattung und eine effiziente Verwaltung der Daten, die von den sozialen Netzwerken über das BKA an die Landespolizeien kommen werden.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es selbstverständlich Kolleg*innen, die eine hohe Kompetenz in Sachen IT-Technik und IT-Rechtskenntnis haben und technische Spuren fachkundig deuten können und daraus zielsichere Ermittlungen folgen. Doch leider noch viel zu wenige. Diese Fertig- und Fähigkeiten sind zur Bearbeitung solcher Fälle und erfolgreichen Identifizierung von Tätern, die strafbare Inhalte veröffentlichen, essentiell und der Schlüssel zum Erfolg. Daher müssen noch viel mehr Kolleg*innen befähigt werden und den technischen Dingen grundlegend zugewandt sein.

Um die fachlichen Voraussetzungen zu schaffen, bedürfte es mehr Fortbildung an der FH Güstrow in diesem Bereich für motivierte Kolleg*innen, die sich dem Thema nähern wollen. Nur leider ist die FH Güstrow derzeit so gut ausgelastet, dass für die Fortbildung des eigenen Polizeipersonals kaum Zeit und Personalkapazitäten vorhanden sind, da die Ausbildung der Polizeianwärter*innen oberste Priorität hat.

Übrigens herrschte dieser Zustand auch schon vor Corona und ist nicht neu, sondern ein Ergebnis der Personalpolitik der letzten Jahre.

Benötigen wir weitere Auswertekapazitäten?

Jede/r Kripobeamte/in hat heutzutage einen Rechner, mit dem er/sie im Polizeinetz arbeiten kann, um grob gesagt Vorgänge zu verwalten, Vermerke zu schreiben und Mails zu senden und zu empfangen. Sprich, es kann grundsätzlich gearbeitet werden. Schaut man genauer hin, werden die Probleme sichtbar. Eine Recherche im Internet ist zwar grundsätzlich auch von den Polizeirechnern aus über ein separates Netz möglich, jedoch fällt dieses des Öfteren durch technische Fehler aus oder wird von so vielen Kolleg*innen gleichzeitig genutzt, dass es für Ermittlungen viel zu langsam wird. Auch individuelle Einstellungen oder ein Datenaustausch sind in diesem polizeilichen Netz kaum bis gar nicht möglich.

Das müsste eigentlich dazu führen, dass jeder, der mit dem Internet in irgendeiner Weise durch Ermittlungen Berührung hat (das dürften die meisten Ermittler*innen sein, denn nur wenige Menschen bewegen sich heute ohne Internet durch die Welt) einen eigenen leistungsstarken internetfähigen Rechner erhält. Aber weit gefehlt. Teilweise müssen sich auch mehrere Kolleg*innen einen Internetrechner - wenn er dann vorhanden ist - teilen und können nicht gleichzeitig recherchieren. Wertvolle Zeit geht so verloren, da sinnvoller genutzt werden könnte. Einige Führungskräfte in der Polizei behaupten, dass das separate Netz mit Internetzugang ausreiche und damit alles machbar sei. Scheinbar haben sie es noch nie selbst genutzt.

Kopfschmerzen bereitet auch die Befürchtung, dass es zu einer hohen Zunahme von Durchsuchungen und Beschlagnahmungen von IT-Beweismitteln kommen wird. Denn sollen Fälle aus sozialen Netzwerken beweiskräftig aufgeklärt werden, müssen die Beweismittel der Täter gesichert und ausgewertet werden, um ihnen die Taten nachzuweisen. Dieser Umstand dürfte eine weitere zusätzliche Belastung für die Ermittlungsbereiche als auch die Kolleg*innen aus der IuK-Forensik sein, die sich mit der Auswertung und Sicherung der elektronischen Beweismittel beschäftigen.

Der BDK MV fordert:

  • mindestens 50 weitere Stellen für die Kriminalpolizei M-V zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
  • notwendige Fachausbildung für Kripobeamt*innen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
  • finanzielle Zulagen
  • Gewährleistung der notwendigen technischen Austattung
  • eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in M-V zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, um Verfahren zu bündeln und Zusammenhänge zu erkennen

Der Landesvorstand

Pressemitteilung

weitere externe Quellen:

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hasskriminalitaet-50-neue-Stellen-fuer-Polizei-Hamburg,hasskriminalitaet118.html

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Bekaempfung_Rechtsextremismus_Hasskriminalitaet.html

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0001-0100/87-1-20(neu).pdf