Heilfürsorge „Neu“ oder Beihilfe?
18.09.2014
In diesem Zusammenhang erreichen uns viele Fragen. Dies nehmen wir zum Anlass, Euch auf das im Intrapol bereitgestellte Informationsmaterial hinzuweisen. Hier finden sich Antworten auf alle häufig gestellten Fragen (FAQs), wie etwa zum Leistungsumfang der neuen Heilfürsorge oder zu den Wechselfristen.
Neben den Heilfürsorge - FAQs werden auch ein Info-Flyer und der entsprechende
Vordruck für einen etwaigen Wechsel bereitgestellt.
Für alle weitergehenden Fragen hat die Personalabteilung bei der Heilfürsorgestelle (PERS 41) eine Info-Hotline unter der Rufnummer 4286 – 25 444 eingerichtet. Hier können zu den Sprechzeiten (Mo – Do: 08:00 – 12:00 Uhr sowie 13:00 – 15:00 Uhr und freitags von 08:00 – 12:00 Uhr) individuelle Fragestellungen erörtert werden.
Der BDK, Landesverband Hamburg, hat sich
bewusst gegen eine von Versicherungsunternehmen unterstützte
„Informationsveranstaltung“ entschieden und empfiehlt allen Kolleginnen und
Kollegen, sich bei etwaigen Fragen und Unsicherheiten bezüglich
eines Wechsels an unabhängige Stellen, die in dieser Sache keine
wirtschaftlichen Interessen verfolgen, wie z.B. PERS 41, zu wenden.
Die am 1. Oktober
2014 beginnende Wechselfrist beträgt 18 Monate. Es muss also keine überhastete
Entscheidung getroffen werden. Darüber hinaus hat das „Aktionsbündnis
Heilfürsorge“ im Rahmen der Wiedereinführung der Heilfürsorge erreicht, dass
alle Kolleginnen und Kollegen, die von der Wechselmöglichkeit in die
Heilfürsorge „Neu“ Gebrauch machen, ein Wechselrecht zurück in die Beihilfe
eingeräumt bekommen haben. Diese einmalige Möglichkeit zum Wechsel zurück in die
Beihilfe besteht unbefristet und kann auch noch nach Jahren wahrgenommen werden.
Selbstverständlich stehen wir allen Kolleginnen und Kollegen bei Fragen und Unsicherheiten weiterhin gerne zur Seite.