"Hauptstadt Machen"? - Was ist das denn bitte?
24.05.2016
Mit Senatsbeschluss vom 26. April hat Berlin beschlossen, dass wir jetzt HAUPTSTADT MACHEN. Die sogenannte Arbeitgebermarke “soll künftig von allen Einstellungsbehörden genutzt werden, um das Personalmarketing zu vereinheitlichen und so den Wiedererkennungswert der Berliner Verwaltung als attraktive Arbeitgeberin zu erhöhen“, so heißt es in der Maiausgabe des Newsletters zur Verwaltungsmodernisierung (PDF, 152kb).
Bei dem um die 15% liegenden Attraktivitätsdefizit der Besoldung macht die Hauptstadt auf Kleinkleckersdorf. Das Haupt heben deshalb jetzt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: sie klagen gegen Ihre attraktive Arbeitgeberin für eine faire Bezahlung! GdP und BDK stehen ihnen hierbei zur Seite: für alle Beamtinnen und Beamte der Hauptstadt.
Ernst Machen! Worum geht es?
Richter Martin Stuttmann hat in der NVwZ 2016, 184 zur Verfassungsmäßigkeit von Besoldungen Stellung genommen – mit Bezug auf Bundesverfassungsgerichtsurteile. Im Ergebnis hat beispielsweise eine Beamtenfamilie in der untersten Besoldungsstufe in Düsseldorf etwas über 5000,- € zu wenig Nettoeinkommen, verglichen mit einem Sozialhilfeempfänger. Ein Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 17.11.2015 „verpflichtet [den Arbeitgeber] auch die untersten Besoldungsgruppen so zu alimentieren, dass sie im verfügbaren Netto 15 % oberhalb des Sozialhilfeeinkommens liegen.“ Dies wirkt sich aufgrund des Abstandsgebots auch auf die oberen Besoldungsgruppen aus. Es bedarf also dringend einer Korrektur der Besoldung – gerade beim Schlusslicht Berlin.
Arbeitgeber werden nicht durch Sprüche attraktiv, sondern durch Taten. Dazu gehört die einer Hauptstadt würdige Bezahlung seiner hochbelasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dass wir klagen müssen, ist ein Armutszeugnis für die Verantwortungsträger.
Fazit: Hauptstadt Machen die anderen. Berlin redet nur.
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