Hauptausschuss billigt Gesetzentwurf zum LADG
28.05.2020
BDK-Bedenken nicht berücksichtigt
Bereits im August 2019 hatte sich der BDK LV Berlin öffentlich kritisch zu dem von Justizsenator Dr. Behrendt eingebrachten Entwurf des LADG geäußert und begleitend bei Vertretern insbesondere der Regierungsfraktionen im Sinne unserer Mitglieder eingewirkt. Leider sind in der kürzlich vom Rechtsausschuss und gestern dann vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses gebilligten Entwurfsfassung entgegen mancher Zusage keine wesentlichen Änderungen vorgenommen worden, die zu einer durchgreifenden Neubewertung durch den BDK führen würden.
Der BDK lehnt uneingeschränkt jede Form von Diskriminierung ab. Viele unserer Mitglieder nehmen den Entwurf des LADG allerdings als gesetzlich formulierten Generalverdacht gegen die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes und insbesondere die Polizei wahr. Das ist aus Sicht des BDK jedoch nicht zu rechtfertigen!
Kritisch wird vor allem die „Vermutungsregelung“ des § 7 gesehen, die besagt, dass es der öffentlichen Stelle obliege, einen Diskriminierungsverstoß zu widerlegen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass der Verstoß überwiegend wahrscheinlich ist. Wenngleich damit zunächst die Behörde Adressat für mögliche Schadensersatzforderungen ist, fällt der innerbehördliche Rechtfertigungsdruck doch auf die einzelnen, handelnden Beamtinnen und Beamten zurück.
Polizei- und Kriminalbeamte müssen bei Einsätzen und Ermittlungen oft in einem Umfeld arbeiten, das unseren Kolleginnen und Kollegen aufgrund des gesetzlichen Auftrags der Strafverfolgung ablehnend bis feindlich gegenübersteht. Dieses Klientel könnte mit dem Rückenwind des LADG und ggf. mit Unterstützung von Verbandsklagen verstärkt versuchen, rechtmäßiges polizeiliches Handeln infrage zu stellen.
Dabei ist es in der aktuellen gesellschaftlichen Situation unzweifelhaft angebracht, sich ohnehin vertiefende Spaltungen nicht noch zu befördern. Mindestens mit der sehr unglücklichen Kommunikation einiger Koalitionäre, die sich unverhüllt gegen unsere Kolleginnen und Kollegen richtete, ist das allerdings offenbar geschehen. Dies zeigt sich auch in der Härte der Auseinandersetzung, die inzwischen bundesweit geführt wird. Der BDK wird sich auch in dieser Debatte bemühen, weiterhin die notwendige Sachlichkeit in den Vordergrund zu stellen.
Berlin, 28.05.2020