Handlungsorientierung „Corona“-Version 14

29.08.2021

Der BDK Rheinland-Pfalz hat die aktuelle „Corona-Handlungsorientierung“ zur Kenntnis genommen. Verwundert ist der BDK über das komplette Verbot jeglicher dienstlicher Sozialveranstaltungen!
Konstantin Kolosov - Pixabay

Unter Ziffer 4.5 steht dort unter anderem: 

„Dienstliche Sozialveranstaltungen, z. B. Betriebsausflüge, Tage der offenen Tür, Tage des Sports sowie vergleichbare Veranstaltungen, sind bis auf weiteres auszusetzen.“

Der BDK hält dieses generelle Verbot für falsch, währenddessen die Politik auch in unserem Bundesland im gleichen Zeitraum Fußballbundesligaspiele mehr als 10.000 Zuschauern zulässt. 

Worin ist das Verbot begründet?

Vielleicht in dem datenschutzrechtlichen Problem, dass wir als Polizei nicht wissen dürfen, wer geimpft ist? Wieso werden dienstliche Sozialveranstaltungen nicht, wie es ansonsten überall der Fall ist, mit klaren Hygienekonzepten und Verantwortlichkeiten verbunden?

Der BDK Rheinland-Pfalz betrachtet diese Entwicklung mit Sorge, denn soziale Kontakte sind von großer Bedeutung.

Gleichsam befürwortet der BDK Rheinland-Pfalz, dass das Thema „Reservebildung“ bei der Polizei in dieser Handlungsorientierung nicht mehr zu finden ist. Es geht weiterhin auch darum, uns als Bürgerpolizei, als moderner Dienstleister für die Sicherheit und Ordnung unserer Bürgerinnen und Bürger des Landes Rheinland-Pfalz darzustellen.

Erreichbarkeit, Ansprechbarkeit und Präsenz sind wichtig.

„Reservenbildungen“ zu Hause (bei voller Bezahlung einschließlich aller Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste, ungeachtet dessen, ob diese auch geleistet wurden) sind nicht mehr tragbar.

Der Landesvorstand